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StMLH: Mehr Geld in der Tasche – Jetzt Lohnsteuerermäßigung für 2014 beantragen

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„Jetzt Lohnsteuerermäßigungsanträge für das Jahr 2014 bei den Finanzämtern einreichen und dadurch mehr Geld in der Tasche haben“, fordert Dr. Markus Söder, Finanzminister, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf. Durch den Eintrag eines Freibetrags zieht der Arbeitgeber weniger Lohnsteuer vom Arbeitslohn ab und man erhält monatlich mehr Geld. Auch wenn für 2013 bereits ein Freibetrag eingetragen ist und sich die Verhältnisse nicht ändern, ist für 2014 ein neuer Lohnsteuerermäßigungsantrag erforderlich.

Ein Freibetrag kommt insbesondere bei hohen Werbungskosten, wie etwa bei Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen in Betracht. Freibeträge werden als elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) gespeichert und den Arbeitgebern in einem elektronischen Abrufverfahren bereitgestellt. Der Antrag kann noch bis zum 30. November 2014 gestellt werden. Aufgrund der ELSTAM-Einführung ist die Vorlage einer Papier-Lohnsteuerkarte nicht mehr notwendig.

Auch wenn für das laufende Jahr bereits ein Freibetrag eingetragen ist und sich die Verhältnisse nicht ändern, ist für 2014 ein neuer Lohnsteuerermäßigungsantrag erforderlich. Hierfür genügt jedoch ein vereinfachter Vordruck. Die Antragsformulare sind in den Finanzämtern auf Papier oder zum Download auf den Internetseiten der Finanzämter (siehe www.finanzamt.bayern.de) erhältlich.

„Zur Vermeidung von unnötigen Wartezeiten sollten die Anträge per Post an das zuständige Wohnsitzfinanzamt geschickt werden“, empfiehlt Söder abschließend.

StMFLH, PM v. 23.10.2013