Gesetzgebung

GVBl (20/2013): Verordnung zur Einrichtung einer erweiterten Schulleitung (ErwSchLV) verkündet

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Die Verordnung zur Einrichtung einer erweiterten Schulleitung (ErwSchLV) vom 18.10.2013 wurde am 31.10.2013 verkündet. Sie tritt mit Wirkung vom 01.08.2013 in Kraft.

GVBl 20/2013 v. 31.10.2013, S. 630

Redaktionelle Anmerkungen

Mit der Verordnung macht die Staatsregierung von der Verordnungsermächtigung in Art. 57a Abs. 4 BayEUG Gebrauch. Art. 57a BayEUG wurde durch das Gesetz zur Änderung des BayEUG v. 24.07.2013 (LT-Drs. 16/16310 – Eigenverantwortliche Schule) neu eingefügt und regelt die „Erweiterte Schulleitung“.

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