Gesetzgebung

StMIBV: Reformationstag 2017 wird gesetzlicher Feiertag

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Innenminister Joachim Herrmann: Reformationstag 2017 wird gesetzlicher Feiertag – Herausragender Tag für evangelische Christen

Bayern wird den 31. Oktober 2017 als gesetzlichen Feiertag schützen. Das hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann am heutigen Reformationstag angekündigt:

„Der Reformationstag, der sich im Jahr 2017 zum 500. Mal jährt, hat für die evangelischen Christen in unserem Land eine hohe Bedeutung. Seit der Wiedervereinigung ist er in den fünf neuen Bundesländern sogar Feiertag. Wir wollen mit einem gesetzlich geschützten Feiertag zum 500. Jahrestag in Bayern das Reformationsjubiläum würdigen.“

Herrmann sagte, die Menschen in Bayern sollen an diesem besonderen evangelischen Feiertag an die große Bedeutung der Reformation für unser Land und unsere Kultur erinnert werden. Der Innenminister kündigte an, das Jubiläum 2017 auch als ökumenisches Ereignis herausstellen zu wollen:

„Der 500. Reformationstag soll ein Feiertag für alle Christen in Bayern werden.“

Herrmann hält darüber hinaus die Würdigung des 500. Reformationstags als gesetzlichen Feiertag für ein wichtiges Zeichen, um die Bedeutung der Reformation für den christlichen Glauben und die christlich-abendländische Kultur hervorzuheben.

„Martin Luthers Thesen haben das Christentum weltweit beeinflusst. Bayern ist besonders geprägt von der christlichen Tradition, von der katholischen ebenso wie von der evangelischen, heute zunehmend auch von der Ökumene.“

StMIBV, PM v. 31.10.2013