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StMASFI: Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen

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Frauenministerin Müller: „Wir lassen betroffene Frauen nicht allein“

„Gewalt gegen Frauen ist heute leider immer noch ein Thema – auch in Deutschland. Laut einer bundesweiten Studie wird jede vierte Frau im Laufe ihres Lebens zum Opfer häuslicher Gewalt, das heißt von Gewalt durch eine vertraute Person. Meistens schweigen die Frauen aus Scham und haben somit keine Chance, diesem Martyrium zu entkommen. Dies führt nicht nur für die betroffenen Frauen oft zu ausweglosen Situationen, auch für die Kinder führt die Gewalt in diesen Familien zu schwersten Problemen. Deshalb appelliere ich an die Frauen: Lassen Sie sich nicht länger zum Opfer machen. Es ist nicht Ihre Schuld, wenn Ihr Partner gewalttätig ist. Wir lassen Sie nicht allein. Wir bieten in den Frauenhäusern und über Notrufe spezielle Beratung für Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind und geben Hilfestellung“, so Bayerns Frauenministerin Emilia Müller, zugleich Frauenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, heute anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November.

Informationen zu Frauenhäusern und Notrufen in Bayern, aber auch zu weiteren Beratungsangeboten finden Sie unter: www.gewaltschutz.bayern.de/

Die Situation von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen ist noch schwerwiegender: Sie erleben im Erwachsenenalter fast doppelt so häufig Gewalt wie Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt. Von sexueller Gewalt sind sie etwa zwei- bis dreimal häufiger betroffen.

„Dieser erschreckenden Tatsache müssen wir gegensteuern. Wir fördern deshalb ab 2014 mit rund 650.000 Euro zwei Projekte für gewaltbetroffene Frauen mit Behinderung. Das erste Projekt bietet eine zentrale, barrierefreie Service-Homepage mit Informationsmaterial für Frauen mit verschiedenen Behinderungen und Fortbildungen für Beraterinnen in Frauenhäusern und Notrufen zur Thematik ‚Gewalt und Behinderung‘. Im Rahmen des zweiten Projekts werden Frauenbeauftragte in Einrichtungen der Behindertenhilfe ausgebildet, um als kompetente Ansprechpartnerinnen für andere Frauen in der Einrichtung zur Verfügung zu stehen“, so die Ministerin abschließend.

StMASFI, PM v. 25.11.2013