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Staatskanzlei: Erstes Resümee zum Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren

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Familienministerin Müller: „Bayerische Kommunen erfüllen den Rechtsanspruch dank der großzügigen Unterstützung des Freistaats hervorragend / Fast eine Milliarde Euro aus bayerischen Staatsmitteln für den Krippenbau in Bayerns Städten und Gemeinden“

Familienministerin Emilia Müller hat heute im Ministerrat ein erstes Resümee der Betreuungssituation in Bayern nach Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für ein- und zweijährige Kinder am 1. August 2013 gezogen.

„Unsere Kommunen haben in den letzten Jahren mit enormer Dynamik ein hervorragendes Angebot an Betreuungsplätzen geschaffen. Sie stellen bereits mehr als 100.000 Plätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung, zu Beginn des Jahres 2008 waren es noch rund 44.000 Plätze. Damit gibt es Plätze für fast die Hälfte der ein- und zweijährigen Kinder, für die seit 1. August der Rechtsanspruch gilt. Bewilligt hat mein Haus sogar bereits über 112.000 Plätze. Dies entspricht einer landesweiten Quote von 52 Prozent der Kinder von 1 bis unter 3 Jahren“, so die Ministerin.

Dies sei ein Verdienst der bayerischen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Der Freistaat habe sie dabei optimal unterstützt.

Der Freistaat hat ein bundesweit einmaliges, ungedeckeltes Förderprogramm aufgelegt und die Kommunen so in die Lage versetzt, die notwendigen Plätze zu schaffen. Für die Investitionskostenförderung stellt Bayern derzeit rund 954 Millionen Euro zur Verfügung und hat die Bundesmittel in Höhe von 430 Millionen Euro damit mehr als verdreifacht – der Freistaat ist hier bundesweite Spitze. Förderanträge können noch bis 31. Dezember 2013 gestellt werden.

Familienministerin Müller betonte, dass letztlich nicht die Quote entscheidend sei, sondern ob genügend Betreuungsplätze vorhanden sind.

Müller: „Bayern steht auch bei der Bedarfsdeckung hervorragend da. Nahezu alle Kommunen bieten ein bedarfsgerechtes Angebot für Ein- und Zweijährige an, die vielfach befürchtete Klagewelle ist ausgeblieben. Soweit regional noch Engpässe auftreten – wie teils in den Ballungsräumen – gilt es, hier nachzujustieren. Der Freistaat steht dabei den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern verlässlich zur Seite und fördert jeden neu geschaffenen Krippenplatz“, so die Ministerin.

Zudem hob Müller hervor, dass die Staatsregierung neben dem Ausbau auch stets die Betreuungsqualität im Auge habe.

Müller: „Seit 2008 haben wir bereits zweimal den Mindestanstellungsschlüssel verbessert und ermöglichen damit kleinere Gruppen. Daneben setzen wir auf verstärkte Sprachförderprogramme und investieren kräftig in die frühkindliche Bildung. So haben wir beispielsweise für ausreichend Fachkräfte in den Kinderkrippen eine Weiterbildungsoffensive gestartet, bei der aktuell rund 1.200 Ergänzungskräfte zu Fachkräften weiterqualifiziert werden. Diese werden wir auch in Zukunft fortsetzen!“

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, PM v. 03.12.2013