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StMBKWK: Exzellenz des Wissenschaftsstandorts Bayern sichern und ausbauen

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Wissenschaftsminister Dr. Ludwig Spaenle traf sich gestern mit den Hochschulverbünden Universität Bayern e. V. und Hochschule Bayern e. V. Nach den Gesprächen mit den Hochschulpräsidentinnen und -präsidenten betonte Spaenle:

„Über das gemeinsame Ziel besteht vollkommene Einigkeit: Im bundesweiten Vergleich ist der Wissenschaftsstandort Bayern sehr gut aufgestellt. Diese Exzellenz in Forschung und Lehre gilt es zu sichern und weiter auszubauen.“

Zentrale Handlungsfelder seien dabei die Verbesserung der Grundausstattung der Hochschulen und der weitere bedarfsgerechte Ausbau für zusätzliche Studienanfänger. Zudem werde weiter massiv in die Infrastruktur investiert.

„Wir sind uns einig, dass der Sanierungs- und Modernisierungsbedarf bei den Hochschulbauten eine der größten Herausforderungen für den Wissenschaftsstandort ist.“

Spaenle sicherte den Hochschulvertretern zu, dass der Freistaat weiter in das bereits laufende Milliarden-Programm investieren werde. Zugleich warnte Spaenle vor überzogenen Erwartungen:

„Bei Hochschul- und Kulturbauten mit einer Gesamtfläche von über vier Millionen Quadratmetern ist der Erhalt der Bausubstanz eine Daueraufgabe.“

Als weiteres gemeinsames Anliegen nannte Spaenle die Internationalisierung der Hochschulen. Hier müsse der Dialog über die besten Strategien, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können, fortgesetzt werden.

Abschließend betonte Spaenle: „Die bayerischen Hochschulen haben in der Staatsregierung einen zuverlässigen Partner.“

Dies zeige auch eine aktuelle Befragung der deutschen Hochschulpräsidenten durch den Stifterverband für die Wissenschaft. 76,9 Prozent der bayerischen Hochschulpräsidenten beurteilen darin die Zusammenarbeit mit der Landespolitik positiv – der mit Abstand höchste Zufriedenheitswert in ganz Deutschland. Die beiden Verbünde Universität Bayern e. V. und Hochschule Bayern e. V. repräsentieren die bayerischen Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften.

StMBKWK, PM v. 03.12.2013