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Bayerischer Gemeindetag: Kommunaler Finanzausgleich – Gemeindetag ist mit dem Ergebnis zufrieden

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Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl äußerte sich zufrieden über die Ergebnisse der Verhandlungen über den kommunalen Finanzausgleich, die bei Bayerns Finanzminister Markus Söder stattfanden:

„Dank der guten finanziellen Entwicklung im Freistaat konnten die für die kreisangehörigen Gemeinden, Märkte und Städte so wichtigen Schlüsselzuweisungen um 84,7 Millionen Euro auf nunmehr 2,9 Milliarden Euro gesteigert werden. Dies stärkt die Verwaltungshaushalte der Gemeinden. Allerdings bedauern wir, dass den Kommunen kein höherer Anteil an der Verbundquote von derzeit 12,75 Prozent eingeräumt worden ist.“

Brandl wertete auch die Anhebung der Investitionspauschalen um insgesamt 50 Millionen Euro als Erfolg.

„Dabei stärkt der Aufwuchs der Mindestinvestitionspauschale um 25 Millionen Euro die kommunale Investitionskraft der kleinen Gemeinden.“

Wichtig ist auch, dass der Ansatz für Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen auf dem hohen Niveau von 100 Millionen Euro weitergeführt wird. Neu ist, dass die Vorgaben zur Verwendung flexibilisiert wurden: Künftig kann ein begrenzter Anteil der Stabilisierungshilfen zur notwendigen Verbesserung und dem Erhalt der kommunalen Grundausstattung eingesetzt werden.

Brandl: „Insgesamt ist es gelungen, das bereits erfreuliche Ergebnis des Jahres 2013 nochmals zu übertreffen. Der Gesamtzuwachs der Finanzausgleichsmittel liegt bei 215 Millionen Euro. Das Gesamtvolumen beträgt 8,04 Milliarden Euro. Die reinen Landesleistungen betragen erstmals 7,5 Milliarden Euro. Sollte sich die Zusage des Finanzministers, die auf Bayern entfallenden Bundesmittel für die Eingliederungshilfe vollständig an die zuständigen kommunalen Ebenen durchzureichen, erfüllen, müsste dies ab 2015 zu einer spürbaren Entlastung der Haushalte von Landkreisen und Bezirken führen. Die bayerischen Gemeinden und Städte erwarten dann deutlich sinkende Umlagen. Ebenso bauen wir auf die Zusage im Koalitionsvertrag, die auf Bayern entfallenden Mittel für die Krippenförderung vollständig an die Kommunen durchzureichen.“

Bayerischer Gemeindetag, PM v. 05.12.2013