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StMFLH: Bayerische Steuerverwaltung wahrt den „Weihnachtsfrieden“

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Die Finanzverwaltung behält ihre gute Tradition bei. „Die bayerischen Finanzämter wahren auch in diesem Jahr den ‚Weihnachtsfrieden‘. Dieser ist ein Beitrag zur Bürgerfreundlichkeit der Steuerverwaltung“, betonte Dr. Markus Söder, Finanzminister, heute (12.12.) in Nürnberg. Die Mitarbeiter der bayerischen Finanzverwaltung sehen vom 20. Dezember 2013 bis einschließlich Neujahr von allen Maßnahmen ab, die in der Weihnachtszeit als Belastung empfunden werden können.

Die Finanzämter werden während dieser Zeit z. B. keine Außenprüfungen ankündigen oder beginnen und keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen.

„Diese Regelung hat sich bewährt“, sagte Söder.

Ausnahmen werden nur gemacht, wenn etwa wegen drohender Verjährung Steuerausfälle vermieden werden müssen. Steuerbescheide würden jedoch auch während des „Weihnachtsfriedens“ versandt, so Söder.

StMFLH, PM v. 12.12.2013