Gesetzgebung

Staatskanzlei: Europaministerin Dr. Beate Merk begrüßt Einsetzung eines Staatssekretärsausschusses durch Bundesregierung

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„Berliner Koalitionsvertrag muss bei Sozialleistungsmissbrauch in der EU zügig abgearbeitet werden – Maßnahmen gegen Sozialtourismus dringend notwendig“

Bayern Europaministerin Dr. Beate Merk hat den heutigen Beschluss der Bundesregierung zur Einsetzung eines Staatssekretärsausschusses zur Bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauchs durch EU-Bürger begrüßt.

„Dieser Ausschuss ist ein wichtiges Instrument, um Maßnahmen gegen den Sozialleistungsmissbrauch durch EU-Bürger in Deutschland zu prüfen. Es gilt jetzt, den Auftrag des Berliner Koalitionsvertrages zügig abzuarbeiten. Dort steht klipp und klar, dass der ungerechtfertigten Inanspruchnahme von Sozialleistungen durch EU-Bürger entgegengewirkt und die Anreize für Migration in die sozialen Sicherungssysteme verringert werden sollen.“ (Redaktioneller Hinweis: Koalitionsvertrag, S. 108; PDF, 1.25 MB)

Bereits gestern hatte die Landesgruppe der CSU-Bundestagsabgeordneten ein Positionspapier zur Bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauchs durch EU-Bürger beschlossen.

Merk: „Das Ziel ist klar: Wir brauchen schleunigst Maßnahmen, die reinen Sozialtourismus durch unberechtigte Inanspruchnahme von Sozialleistungen ausschließen.“

Auch bei deutschen Staatsbürgern werde Sozialleistungsmissbrauch bekämpft und geahndet.

Europaministerin Merk bekannte sich klar zur Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union, von der auch die deutsche Wirtschaft profitiere. Arbeitnehmer aus der EU seien in Deutschland selbstverständlich willkommen. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit sei allerdings nicht dafür geschaffen worden, eine Zuwanderung in besser ausgestattete Sozialsysteme anderer Mitgliedstaaten zu ermöglichen.

Die Europaministerin: „Unsere Kommunen klagen mehr und mehr über den Sozialleistungsmissbrauch durch EU-Bürger, insbesondere aus Südosteuropa. Das gefährdet ihre Leistungsfähigkeit und den sozialen Frieden. Das dürfen wir nicht zulassen.“

Staatskanzlei, PM v. 08.01.2014