Gesetzgebung

StMFLH: Finanzminister stellt Bayerisches Breitbandkonzept vor / Abstimmung mit EU zur Änderung der Förderrichtlinie läuft / Kommunen erhalten „Startgeld Netz“

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Söder: „Verfahren vereinfachen, Förderung verdoppeln, Beratung verbessern“

Bayern will bis 2018 ein flächendeckendes Hochgeschwindigkeitsnetz schaffen und das modernste Breitband zum Standard machen.

„Drei Kernpunkte prägen das Konzept: das Verfahren wird vereinfacht, die Förderung verdoppelt und die Beratung verbessert. Wir wollen Datenautobahnen bauen und jede Gemeinde muss eine eigene Ausfahrt bekommen“, so Dr. Markus Söder, Finanzminister, zum Bayerischen Breitbandkonzept.

„Mit einem Startgeld Netz von 5.000 Euro wird den Kommunen außerdem der Einstieg in das Verfahren erleichtert.“

Albert Füracker, Finanzstaatssekretär, fügte hinzu: „Mit dem neuen Breitbandkonzept wird mehr Geld einfacher zur Verfügung stehen; damit sind wir nunmehr auch im Hinblick auf die flächengroßen Gemeinden des ländlichen Raumes gut aufgestellt.“

Der Arbeitsaufwand für die Kommunen soll sich durch die Vereinfachung der EU-notifizierten Breitbandrichtlinie um die Hälfte reduzieren. Der Vorschlag Bayerns zur Änderung der Förderrichtlinie sieht folgende Erleichterungen vor: Eine Kommune soll künftig selbst entscheiden können, wo der Ausbau erfolgt, die Beschränkung auf Gewerbe- und Kumulationsgebiete soll aufgehoben werden. Abschlagszahlungen werden ermöglicht; damit entfällt für die Kommunen die Notwendigkeit einer kompletten Vorfinanzierung. Von einem Bedarf für schnelles Internet ist auszugehen, daher soll auch auf die Bedarfsermittlung verzichtet werden. Die Klärung, ob ein Telekommunikationsunternehmen in einem Fördergebiet eigenwirtschaftlich in schnelles Internet investiert, soll beschleunigt werden. Statt wie bisher drei sollen sie künftig dafür nur noch ein Jahr Zeit haben. Auf die zweimalige Beteiligung der Bundesnetzagentur soll komplett verzichtet werden. Eine überarbeitete Richtlinie wurde der Kommission informell zugeleitet.

Außerdem soll die Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke für die Gemeinden verbessert werden. Einzelne Kommunen können maximal eine Million Euro erhalten – das ist eine Verdoppelung der maximalen Fördersumme. Die Fördersätze sollen um 20 Prozentpunkte auf maximal bis zu 80 Prozent angehoben werden. In besonderen Einzelfällen ist sogar ein Fördersatz von bis zu 90 Prozent möglich. Die bisherigen Fördersätze lagen je nach Finanzkraft der Gemeinde zwischen 40 und 80 Prozent.

Keine Gemeinde hat durch die Neuerungen Nachteile zu befürchten, auch nicht die Gemeinden, die jetzt bereits im Verfahren sind. Diese können an Stelle des Bewilligungsbescheids einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn stellen und so von der geänderten Förderung profitieren.

Weiterhin soll die Beratung für die Gemeinden verbessert werden. Für den administrativen Aufwand der Kommunen für die Beteiligung am Förderverfahren (Beauftragung externer Planungsbüros, Personal- und Sachaufwand in der Kommune) sollen sie ein „Startgeld Netz“ in Höhe eines Festbetrags von 5.000 Euro erhalten. Die 51 Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung mit ihren 22 Außenstellen dienen als Ansprechpartner für die Kommunen vor Ort. Damit steht bayernweit pro Landkreis ein Breitbandmanager zur Verfügung, der die Kommunen im gesamten Förderverfahren begleitet und sich eng mit der Bewilligungsstelle bei der Regierung abstimmt. Das Bayerische Breitbandzentrum wurde nach Amberg verlagert. Es hat bereits zu Jahresbeginn seine Arbeit aufgenommen. Hauptaufgaben sind die Koordinierung der Beratung durch die Breitbandmanager und die Sicherstellung bzw. Optimierung der Beratungsqualität.

StMFLH, PM v. 13.01.2014