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Bayerischer Gemeindetag: Aktualisierte Geschäftsordnungsmuster für Gemeinderäte, Marktgemeinderäte und Stadträte 2014

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Der Bayerische Gemeindetag gibt seit den Kommunalwahlen 2002 Geschäftsordnungsmuster für kreisangehörige Gemeinden, Märkte und Städte heraus, die als Vorlage für die vom Gemeinderat bzw. Stadtrat zu Beginn der jeweiligen Wahlperiode zu beschließende Geschäftsordnung dienen können.

Ein beim Bayerischen Gemeindetag eingerichteter, aus erfahrenen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie Verwaltungsfachleuten aus Gemeinden und Städten gebildeter Arbeitskreis hat nunmehr die Geschäftsordnungsmuster aus dem Jahr 2008 an zwischenzeitliche rechtliche Änderungen und Entwicklungen in der Praxis angepasst. Dabei wurde an der Grundkonzeption eines Musters für kleinere und eines für größere Gemeinden, Märkte und Städte festgehalten.

Ein zentrales Thema bei der Überarbeitung der Muster war die Digitalisierung der Gremienarbeit. Es steht zu erwarten, dass dieser bereits zu beobachtende Trend sich in der Wahlperiode 2014/2020 verstärken wird. Ziel war es daher, im Rahmen der bestehenden rechtlichen Vorgaben möglichst technikoffene und in der Praxis hilfreiche Formulierungsvorschläge für die Regelung des elektronischen Geschäftsgangs zur Verfügung zu stellen. Daneben wurden weitere wichtige Anliegen wie u.a. eine angemessene Anhebung der Bewirtschaftungsmittel des ersten Bürgermeisters, die Zuständigkeit des ersten Bürgermeisters für Nachträge z.B. zu Bauaufträgen in gewissem Umfang, oder die Aufnahme eines alternativen Verfahrens zur Stellvertreterregelung bei Ausschüssen umgesetzt.

Es ist beabsichtigt, die neuen Muster in der Märzausgabe der Verbandszeitung, die kurz nach dem Wahltag am 16. März 2014 erscheinen wird, mit Erläuterungen zu den Neuregelungen zu veröffentlichen.

Bayerischer Gemeindetag, Aktuelles v. 16.01.2014