Gesetzgebung

Staatskanzlei: Konzessionsrichtlinie – Wasserversorgung bleibt in der Hand der Kommunen

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Europaministerin Dr. Beate Merk begrüßt Entscheidung des EP, die Wasserversorgung vom Anwendungsbereich der Konzessionsrichtlinie auszunehmen / „Bayerischer Widerstand hat sich gelohnt“ / Wachsamkeit beim Transatlantischen Freihandelsabkommen geboten

Bayerns Europaministerin Dr. Beate Merk begrüßt die Entscheidung des Europäischen Parlaments in seiner Plenarsitzung in Straßburg, die Wasserversorgung vom Anwendungsbereich der Konzessionsrichtlinie auszunehmen.

„Hier wird es nun keine detaillierten EU-Regelungen geben und die Kommunen behalten ihre Gestaltungsfreiheit. Unser bayerischer Widerstand hat sich gelohnt.“

Ursprünglich wollte die EU-Kommission in ihre Richtlinie, die erstmals EU-weite Standards für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen enthält, auch die Wasserversorgung aufnehmen. Daraus hätte ein Privatisierungsdruck bei der Wasserversorgung entstehen können, um den Vorgaben gerecht zu werden. Nach der nunmehr verabschiedeten Regelung kann die Wasserversorgung auch künftig ohne europaweite Ausschreibung von den Kommunen an ihre Versorgungsbetriebe vergeben werden.

Europaministerin Dr. Merk: „Wasser ist keine normale Ware. Der Zugang zu sauberem Wasser ist vielmehr ein elementares menschliches Bedürfnis. In Bayern sind wir stolz auf die Qualität unseres Wassers und die Verlässlichkeit unserer kommunalen Wasserversorgung. Ich bin deshalb froh, dass das Europäische Parlament wie vorher schon die Kommission die besondere Eigenart von Wasser als öffentliches Gut anerkannt und den Ausschluss dieses Sektors von den Regelegungen in der neuen Richtlinie akzeptiert hat.“

Von Seiten der Bevölkerung in Deutschland und auch von der Bayerischen Staatsregierung hatte es massiven Widerstand gegen die Richtlinie gegeben. Europaweit hatten 1,5 Millionen Menschen in der ersten europaweit erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative einen Verzicht auf die Privatisierung von Wasser verlangt.

Europaministerin Dr. Merk rief aber weiterhin zur Wachsamkeit bei der Regelung der Wasserversorgung auf:

„Im Augenblick wird zwischen den USA und der Europäischen Kommission das Transatlantische Freihandelsabkommen verhandelt. Wir müssen jetzt ein Auge darauf haben, dass auch über dieses Abkommen kein Privatisierungsdruck für die Wasserversorgung aufgebaut wird. Ich werde auch künftig konsequent dafür eintreten, dass die Grundbedürfnisse der Menschen in Bayern gewahrt und die kommunalen Versorgungseinrichtungen in Bayern erhalten bleiben.“

Staatskanzlei, PM v. 16.01.2014