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Universität Würzburg: Team Würzburg – 2. Platz beim Moot Court des Bundesarbeitsgerichts (BAG)

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Erfolg für zwei Jurastudenten der Universität Würzburg: Stefanie Müller und Patrick Zimmer haben beim Moot Court des Bundesarbeitsgerichts den zweiten Platz erreicht. In einem Teilnehmerfeld von 32 Teams aus 17 deutschen Universitäten mussten sie sich nur dem Team der Uni Bochum geschlagen geben.

Alle zwei Jahre richtet das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt einen sogenannten Moot Court aus. Die teilnehmenden Teams, die aus zwei oder drei Studenten bestehen, vertreten in einem fiktiven arbeitsrechtlichen Fall die Arbeitgeber- oder die Arbeitnehmerseite in der Funktion von Anwälten. In diesem Jahr fand der Moot Court zum fünften Mal statt. Mit dabei waren Stefanie Müller und Patrick Zimmer. Die beiden Jura-Studenten der Universität Würzburg wurden vom Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht von Professor Dr. Christoph Weber betreut.

Im Sommer 2013 erhielten alle Teams einen identischen Sachverhalt zugesandt und hatten bis zum Dezember beim BAG einen Schriftsatz einzureichen, in dem sie juristische Argumente zu Gunsten der ihnen jeweils zugeteilten Partei auszuführen hatten.

Am 16. Januar trafen die Teams schließlich am BAG in Erfurt unmittelbar aufeinander. In simulierten Gerichtsverhandlungen hielten die Studierenden Plädoyers, in denen sie auf die Schriftsätze der Gegenseite reagieren und die eigenen Argumente vertiefen sollten. Die Verhandlungen leiteten BAG-Richter, die auch die Leistung der Teams zu bewerten hatten.

Lob für Schlagfertigkeit und rhetorische Fähigkeiten

Das Würzburger Team, dem zunächst die Arbeitgeberseite (Mandant „Peter Paulshügel“) zugeteilt war, konnte die Richter bereits durch seinen Schriftsatz überzeugen. Ausschlaggebend war aber nicht nur die Qualität der juristischen Argumente. Besonderes Lob erhielten Müller und Zimmer auch für die in der mündlichen Verhandlung gezeigten rhetorischen Fähigkeiten und die Schlagfertigkeit, mit der sie auf die spontanen Nachfragen der Richter reagierten. So konnten sie sich zunächst in der Vorrunde in einer Gruppe von acht Teams als Sieger durchsetzen.

Im Halbfinale wurde die Schwierigkeit erhöht, indem der vorgegebene Sachverhalt abgewandelt wurde. Zudem hatte das Team Würzburg – nach nur kurzer Vorbereitungszeit – nunmehr die Gegenseite zu vertreten, den fiktiven Arbeitnehmer „Kurt Knorrig“. Doch auch hier schlugen sich Müller und Zimmer bravourös und konnten sich gegen ihre Gegner, ein Team der Universität Göttingen, durchsetzen.

Knapp am ersten Platz vorbeigeschrammt

Im Finale trafen sie schließlich auf das Team aus Bochum. Im vollbesetzten Hauptverhandlungssaal des BAG lieferten sich die Finalisten einen juristischen Schlagabtausch vor den Augen der versammelte Konkurrenz samt mitgebrachter Unterstützer – zahlreiche Arbeitsrechtsprofessoren waren mit ihren Teams nach Erfurt gereist. So auch Professor Weber, an dessen Lehrstuhl Müller und Zimmer als studentische Hilfskräfte tätig sind, und dessen wissenschaftliche Mitarbeiter Stephan Gräf und Matthias Rögele, die die Studenten bei der Vorbereitung auf den Moot Court unterstützt hatten.

Die fünf entscheidenden BAG-Richter zeigten sich begeistert von der Leistung der Finalteilnehmer. Am Ende sahen sie das Bochumer Team leicht vorne. Beide Teams wurden mit Buchpreisen geehrt und nahmen die Glückwünsche der anderen Teilnehmer, der Richter und der anwesenden Professoren entgegen. Beim nächsten Moot Court in zwei Jahren wollen die Würzburger an diesen Erfolg anknüpfen.

Universität Würzburg, PM v. 21.01.2014 (Stephan Gräf)