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BayORH: Der Haushaltsausschuss beschäftigte sich mit Prüfungsfeststellungen früherer ORH-Berichte

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Am 10.02. und 11.02.2014 befasste sich der Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags mit Prüfungsfeststellungen und Empfehlungen früherer Jahresberichte des Bayerischen Obersten Rechnungshofs (ORH). Dieses Mal ging es um 30 Fälle aus den ORH-Berichten der Jahre 2004 – 2013, in denen die Staatsregierung darlegen musste, wie sie auf die Anregungen des ORH reagiert hat.

Der Haushaltsausschuss konnte dabei eine ganze Reihe von Themen zumindest vorübergehend „abhaken“, da die Empfehlungen des ORH weitgehend umgesetzt wurden oder inzwischen neue Prüfungen laufen.

Abgeschlossen werden konnte beispielsweise der ORH-Bericht über die Industrie- und Handelskammer Schwaben (ORH-Bericht 2011, TNr.21). In diesem Fall hat der ORH einen besonders langen Atem bewiesen, da er sich erst die Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts, dass ihm ein Prüfungsrecht zusteht, erkämpfen musste. Zwischenzeitlich wurden die meisten der Anregungen des ORH umgesetzt. Die Auswirkungen der Prüfung gingen dabei weit über den Einzelfall der IHK Schwaben hinaus.

Auch die „Optimierungspotenziale beim Nationalpark Bayerischer Wald“ (ORH-Bericht 2012, TNr.16) werden den Haushausausschuss nicht mehr beschäftigen. Der ORH hatte zahlreiche Vorschläge gemacht, wie die Nationalparkverwaltung effektiver arbeiten kann. Gefordert wurde ein Nationalparkplan, der die Ziele und Maßnahmen für die Entwicklung des Nationalparks beschreibt, auch eine ordnungsgemäße Vergabe öffentlicher Aufträge wurde angemahnt. Diese Anregungen wurden von der Verwaltung aufgenommen, sodass der Fall abgeschlossen werden konnte.

Nur vorübergehend ad acta gelegt haben die Parlamentarier zahlreiche Berichte des ORH, die sich mit Steuerthemen (z.B. ORH Bericht 2013, TNr.18: „Lohnsteuer: Wieder mehr Arbeitgeber prüfen“ oder ORH-Bericht 2013, TNr. 17: „Erhebliche Mängel bei der steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen) beschäftigen. In diesem Bereich hat der ORH inzwischen durch neue Prüfungen und Jahresberichtsbeiträge „nachgelegt“. Deshalb wird insbesondere die zentrale Forderung des ORH nach einer besseren Personalausstattung in der Steuerverwaltung bald wieder Diskussionsgegenstand im Haushaltsausschuss sein.

Weiter nachgehakt hat der Haushaltsausschuss beim Unterhalt staatlicher Gebäude (ORH-Bericht 2006, TNr.17). Der ORH hatte wiederholt in seinen Jahresberichten gewarnt, dass zu wenige Mittel für den Unterhalt zu hohen Folgekosten in der Zukunft führen können. Der Haushaltsausschuss hat dies aufgegriffen und die Staatsregierung aufgefordert, mehr in den Unterhalt der staatlichen Gebäude zu investieren.

Die demographische Entwicklung und das niedrige Zinsniveau machen auch vor der Bayerischen Versorgungskammer (ORH-Bericht 2008, TNr.21) nicht Halt. Da einige Versorgungswerke in ihren Grundannahmen die gesunkene Vermögensverzinsung und die gestiegene Lebenserwartung aus Sicht des ORH nicht ausreichend nachvollzogen haben, forderten die Abgeordneten die Staatsregierung erneut auf, über die Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen zu berichten.

Auch mit der Zukunft der Staatsbäder (ORH-Bericht 2009, TNr.23) wird sich der Haushaltsausschuss weiter beschäftigen. Der ORH vertritt die Auffassung, dass der Betrieb von Staatsbädern keine staatliche Aufgabe mehr ist und der Staat deshalb seine Beteiligung vollständig aufgeben soll. Die Staatsregierung wurde nun von den Parlamentariern beauftragt, nochmals über den Sachstand bei der Kommunalisierung bzw. der Teilprivatisierung der Staatsbäder zu berichten.

Am Ball bleiben die Parlamentarier zudem bei der Bewirtschaftung der Olympia-Reitanlage München-Riem (ORH-Bericht 2011, TNr.25). Der ORH hatte dargelegt, dass der Pachtvertrag mit der Olympia Reitanlagen GmbH ein Verlustgeschäft darstellt und angeregt, andere Nutzungsmöglichkeiten des Geländes zu prüfen.

Weiter geht’s auch bei der Neuordnung des landgerichtsärztlichen Dienstes (ORH Bericht 2013, TNr.27). Hier ist es nun Aufgabe der Staatsregierung, ein zukunftsorientiertes Konzept zu erarbeiten. Der ORH hatte zuvor dargelegt, dass die Landgerichtsärzte vielfach nicht ausgelastet sind und aufgrund der Zuständigkeit von vier Ministerien für einen Bereich eine effektive Aufsicht nicht möglich ist.

Bayerischer Oberster Rechnungshof, PM v. 13.02.2014