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StMBKWK: Informationen zum Beitrag “Zurück zum G 9”

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Das Bayerische Kultusministerium nimmt zu dem Beitrag in der SZ „Zurück zum G 9“ wie folgt Stellung:

  1. Richtig am Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 14. Februar 2014 “Zurück zum G 9” ist, dass das Innenministerium nach Einreichung des Antrags prüfen wird, ob die rechtlichen Voraussetzungen für den weiteren Ablauf des Volksbegehrens zum G 9 gegeben sind. Überlegungen oder Vorbereitungen zu einer Rückkehr zum G 9 gibt es nicht.
  2. Überlegungen oder Vorbereitungen zu einer Rückkehr zum G 9 gibt es nicht.

StMBKWK, PM v. 14.02.2014

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