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StMBKWK: Kunstministerium unterstützt Bildende Künstlerinnen und Künstler

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„Mit dem Bayerischen Atelierförderprogramm wollen wir auch 2015 und 2016 bis zu 100 Bildende Künstlerinnen und Künstler in Bayern in ihrem Schaffen unterstützen“, gab Kunstminister Dr. Ludwig Spaenle heute in München anlässlich des Bewerbungsstarts bekannt. Die Künstlerinnen und Künstler erhalten über einen Zeitraum von zwei Jahren einen Zuschuss zu ihren Atelierkosten von monatlich 230 Euro.

„Damit können wir die Arbeitsbedingungen der Bildenden Künstlerinnen und Künstler in Bayern verbessern“, so Dr. Spaenle.

Zum 1. Januar 2015 soll eine neue Förderrunde des Programms des Freistaats beginnen. Für das Programm können sich freischaffende Künstlerinnen und Künstler ohne Altersbegrenzung bis Ende Juli bei der Regierung bewerben, in deren Bezirk sich der Hauptwohnsitz des Künstlers befindet. Voraussetzung ist eine abgeschlossene künstlerische Ausbildung. Die Bewerber müssen seit mindestens zwei Jahren ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und dürfen ein bestimmtes Jahresnettoeinkommen nicht überschreiten.

Die Atelierkostenzuschüsse werden auf der Grundlage von Vorschlägen einer Auswahlkommission vergeben. Der monatliche Zuschuss wird für die Dauer von 24 Monaten gewährt und kann unmittelbar anschließend an die erste Förderperiode auf eine Gesamtdauer von 48 Monaten verlängert werden. Dies setzt jedoch eine erneute Teilnahme am Auswahlverfahren voraus.

Das Programm besteht in Bayern seit 1998. Es wird aus Mitteln des Kulturfonds Bayern finanziert. Weitere Informationen zum Verfahren, zu den Ansprechpartnern bei den Regierungen sowie die Bewerbungsbögen zum Downloaden und Ausfüllen sind im Internet unter dem Stichwort „Atelierförderprogramm“ abrufbar.

StMBKWK, Pressemitteilung v. 21.02.2014

Redaktioneller Hinweis: Der direkte Pfad zum „Atelierförderprogramm“: hier.