Gesetzgebung

Landtag: Erste Lesung des neuen Abgeordnetengesetzes

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Mit einem gemeinsamen Gesetzentwurf streben die vier Fraktionen des Landtags in der Plenarsitzung am 25. Februar 2014 eine weitere Verschärfung des Abgeordnetenrechts an.

Bereits im Mai 2013 war den Mitgliedern des Landtags die Beschäftigung von Mitarbeitern bis zum 4. Verwandtschaftsgrad untersagt worden. Auch die Beschäftigung von Verwandten der anderen Abgeordneten ist ausgeschlossen. In der Neufassung des Abgeordnetenrechts wird nun auch die pauschale Bezahlung von Parteigeschäftsstellen für Zuarbeit ausgeschlossen, ebenso sind Verträge mit Firmen nicht erstattungsfähig, die den Abgeordneten gehören oder an denen sie oder andere Abgeordnete mit mehr als 25 Prozent beteiligt sind. Verboten werden soll auch die Erstattung der Mitarbeiterpauschale, wenn die Mitarbeiter im Unternehmen des Abgeordneten tätig sind. Gleichzeitig sieht der Gesetzesentwurf eine Umbenennung der Diätenkommission in Abgeordnetenrechtskommission vor, deren Kompetenzen erweitert werden sollen.

Josef Zellmeier, Fraktionsgeschäftsführer der CSU, begrüßte den Gesetzesentwurf.

„Der Landtag hat schnell und konsequent auf die sogenannte Verwandtenaffäre im letzten Sommer reagiert. Die Weichen dafür wurden ja bereits in der letzten Wahlperiode gestellt“, sagte Zellmeier und appellierte daran, bei aller berechtigten Forderung nach Transparenz nicht aus den Augen zu verlieren, dass auch die freie Ausübung des Mandats gewährleistet bleiben muss.

Auch SPD-Fraktionsgeschäftsführer Volkmar Halbleib lobte die Gesetzesinitiative und betonte:

„Wir sind ein selbstbewusstes Parlament, aber auch ein selbstkritisches“. Insbesondere die ausdrückliche Nennung der Abgeordnetenrechtskommission und des Obersten Rechnungshofes im Gesetz sei wichtig. „Das mag schmerzhaft sein, ist aber richtig“, so Halbleib.

Florian Streibl von der Fraktion FREIE WÄHLER hob besonders hervor, dass dieses Gesetz einen Beitrag dazu leiste, das Misstrauen gegen Volksvertreter abzubauen.

„Das ist das schärfste Gesetz des Landes“.

„Politiker sind keine bessere Menschen“, erklärte Thomas Gehring von Bündnis 90/Die Grünen und warb um Vertrauen für dieses Gesetz.

„Wir ziehen hier nicht einfach unser Ding durch, sondern machen für die Öffentlichkeit nachvollziehbar, was hier im Haus passiert“, sagte Gehring.

Nur Offenheit schaffe die Voraussetzung für Vertrauen. Zum Abschluss appellierte Landtagspräsidentin Barbara Stamm an die Abgeordneten, das Gesetz auch gemeinsam zu tragen, um ein Zeichen zu setzen. Die Gesetzesvorlage wurde an den Verfassungsausschuss verwiesen (Drucksache 17/789).

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Aus dem Plenum v. 25.02.2014