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StMGP: Bayerisches Vorgehen gegen befürchteten Ärztemangel auf dem Land erfolgreich

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Gesundheitsministerin Huml: Freistaat hat mit Förderprogramm die Weichen richtig gestellt

Gesundheitsministerin Melanie Huml sieht Erfolge des bayerischen Programms zum Erhalt einer wohnortnahen medizinischen Versorgung auf dem Land. Huml betonte am Freitag mit Blick auf die jüngsten Warnungen von Verbänden vor einem zunehmenden Hausärztemangel in Deutschland:

„Wir kümmern uns um die wichtige Aufgabe, Mediziner für den ländlichen Raum zu gewinnen. Bayern hat mit seinem Förderprogramm frühzeitig die Weichen richtig gestellt. Wir werden auch künftig nach Wegen suchen, um gemeinsam mit den Verbänden, Universitäten und Kommunen die medizinische Versorgung im Freistaat stetig zu verbessern.“

Das Förderprogramm des Bayerischen Gesundheitsministeriums mit einem Volumen von 15,5 Millionen Euro hat drei Säulen. So werden Hausärzte mit einer Anschubfinanzierung von bis zu 60.000 Euro unterstützt, die sich in Gemeinden mit nicht mehr als 20.000 Einwohnern sowie in nicht überversorgten Regionen niederlassen. Bislang konnten in Bayern dadurch bereits rund 70 Niederlassungen und Filialen gefördert werden.

Außerdem werden innovative Versorgungskonzepte finanziell gefördert – etwa neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Arztpraxen. Ferner erhalten derzeit 52 Medizinstudenten aus ganz Bayern ein Stipendium in Höhe von monatlich 300 Euro. Sie haben sich dafür bereit erklärt, ihre Facharztweiterbildung im ländlichen Raum zu absolvieren und anschließend für mindestens fünf Jahre auf dem Land tätig zu sein.

Huml bekräftigte: „Wir wollen mehr junge Mediziner für die Arbeit als Landarzt gewinnen. Wenn wir auch künftig genügend hausärztlichen Nachwuchs haben wollen, dann sollten an allen Hochschulen mit medizinischen Fakultäten Lehrstühle für Allgemeinmedizin eingerichtet werden. Das trägt wesentlich dazu bei, die Studenten schon frühzeitig für dieses interessante und verantwortungsvolle Tätigkeitsgebiet zu begeistern.“

(Hinweis: Die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung ist gesetzliche Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns.)

StMGP, Pressemitteilung v. 28.02.2014