Gesetzgebung

StMJ: Justizminister Bausback weist NRW-Kritik an Kulturgut-Rückgewähr-Gesetz zurück

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„Was die Opfer brauchen, sind konkrete Vorschläge statt deftiger Worte“

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback weist die Kritik seines nordrhein-westfälischen Kollegen Kutschaty an der bayerischen Gesetzesinitiative zur Rückgabe von NS-Raubkunst an die ehemaligen Besitzer und deren Familien zurück:

„Es läge mehr im Interesse der Eigentümer der Kunstwerke und ihrer Erben, wenn Herr Kutschaty statt deftiger Worte wie ‚Schnellschuss‘ und ‚Aktionismus‘ konkrete Änderungsvorschläge machen und sagen würde, wie es denn stattdessen gehen soll. Dazu besteht seit langem die Gelegenheit – unser Gesetzentwurf ist seit Januar im Länderkreis bekannt und liegt seit vier Wochen auf dem Tisch des Bundesrats. Von konkreten Vorschlägen der Mehrheit des Bundesrats hört und sieht man aber nichts.“

Der bayerische Gesetzentwurf sieht vor, dass bösgläubige Erwerber von NS-Raubkunst sich in Zukunft nicht mehr auf Verjährung berufen können.

„Wie man hier ernsthafte verfassungsrechtliche Bedenken haben kann, verstehe ich nicht“, so Bausback. „Unser Grundgesetz schützt doch nicht denjenigen, der bei Erwerb eines Kunstwerks genau weiß oder naheliegende Anhaltspunkte dafür hat, worum es sich handelt.“

Auch die Kritik Kutschatys daran, dass derjenige, der ein Kunstwerk beansprucht, nachweisen muss, dass es ihm gehört, geht laut Bausback an der Sache vorbei.

„Der eigentliche Skandal ist doch nicht, dass ein Kläger hier wie auch sonst sein Recht beweisen muss, sondern dass ihm auch im Fall eines erfolgreichen Beweises Verjährung entgegengehalten werden kann“, so Bausback. „Daran müssen wir arbeiten – und es wäre schön, wenn die Mehrheit im Bundesrat sich daran konstruktiv beteiligen würde.“

StMJ, Pressemitteilung v. 10.03.2014