Gesetzgebung

StMJ: Bayerns Justizminister Bausback äußert sich kritisch zu den heute bekannt gewordenen Vorstellungen der EU-Kommission zur Zukunft der Justiz in Europa

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Bausback: „Eine Überwachung oder gar Vereinheitlichung der nationalen Justizsysteme lehne ich ab!“

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback äußert sich kritisch zu der heute von der EU-Kommission öffentlich vorgestellten Mitteilung zur Zukunft der Europäischen Justizpolitik:

„Bis zum Jahr 2020 einen gemeinsamen Justizraum zu schaffen, in dem die Justiz keine Grenzen mehr kennt – dieses Ziel der Kommission geht zu weit.“

„Meiner Ansicht nach muss Ausgangspunkt jeder weiteren EU-Initiative sein, dass sich damit die Situation für die Bürgerinnen und Bürger tatsächlich verbessert. Dazu gehört selbstverständlich eine effektivere Zusammenarbeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften der Mitgliedstaaten“, so Bausback.

„Was wir aber nicht brauchen, ist eine Überwachung oder gar Vereinheitlichung der nationalen Justizsysteme. In Jahrzehnten gewachsene nationale strafrechtliche Kodifikationen lassen sich nicht in wenigen Jahr angleichen. Ich sehe derzeit weder Bedarf noch Akzeptanz für ein Europäisches Strafgesetzbuch oder eine Europäische Zivilprozessordnung.“

Statt den Fokus auf eine Justiz zu legen, die keine Grenzen mehr kennt, empfiehlt Bausback punktuelle europäische Initiativen dort, wo es – wie im Bereich der Internetkriminalität oder dem Cloud Computing – um Phänomene geht, für die Grenzen keine Rolle spielen. In Bezug auf die Organisation der Justiz sei es hingegen ein Gewinn, wenn es bei der Vielfalt unterschiedlicher Systeme bleibe. Diese müssen allerdings alle den gemeinsamen Grundwerten entsprechen.

Bausback abschließend: „Grundsätzlich meine ich, dass wir in Sachen EU-Justizpolitik gut beraten sind, Qualität vor Tempo zu setzen. Wer sich einmal an der Langstrecke versucht hat, weiß, welch desaströse Folgen ein zu ambitionierter Zwischenspurt haben kann!“

Zum Hintergrund:

Im Dezember 2014 läuft das aktuelle Programm für die Schwerpunkte der EU-Justiz-Politik aus. Der Europäische Rat wird im Juni 2014 das Folgeprogramm verabschieden. Die heute vorgestellte Mitteilung der Kommission gilt als Grundlage für den Diskussionsprozess unter den Staats- und Regierungschefs im Sommer 2014.

StMJ, Pressemitteilung v. 11.03.2014