Gesetzgebung

StMUV: EU muss beim Datenschutz vorankommen – Weltverbrauchertag am 15. März: „Gefahren im digitalen Alltag“

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Bayern setzt sich auch in der virtuellen Welt für die Rechte der Verbraucher ein. Das betonte der Bayerische Verbraucherschutzminister Dr. Marcel Huber anlässlich des Weltverbrauchertages am 15. März, der in diesem Jahr unter dem Motto „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ steht.

„Vier von fünf Bürgern nutzen regelmäßig das Internet. Wer die Spielregeln im Netz kennt, kann die Tricks von Betrügern erkennen und Gefahren vermeiden. Deswegen setzen wir auf eine umfassende Aufklärung der Verbraucher“, sagte Huber.

Wer sich im Internet bewegt, hinterlässt Spuren in Form von Daten – und das oft unfreiwillig. Diese Daten lassen sich zu individuellen Profilen zusammenführen und erlauben tiefe Einblicke in die Interessen und Gewohnheiten eines Menschen. Dies gilt vor allem für Jugendlichen angesichts der zunehmenden Nutzungsdauer des Internets: Mädchen und Jungen verbringen rund drei Stunden am Tag im virtuellen Raum, hauptsächlich in Netzwerken.

Huber: „Internetnutzer sollten sehr sparsam mit ihren Daten umgehen. Unsere Privatsphäre ist unser wichtigstes Gut: Wir wollen keine ‚gläsernen Menschen‘. Auch die Politik ist gefordert: Wir brauchen bessere europäische Regelungen zum Datenschutz. Der Vorschlag der EU-Kommission für eine Datenschutz-Grundverordnung ist lückenhaft und lässt befürchten, dass bestehende Datenschutzstandards abgesenkt werden.“

So werde der Schutz Minderjähriger nur unzureichend geregelt, weil die vorgesehene Altersgrenze von 13 Jahren für die datenschutzrechtliche Einwilligung in der digitalen Welt zu niedrig sei. Auch sollte die Verordnung für bestimmte Datennutzungen, die in den Kernbereich des Persönlichkeitsrechts eingreifen, klare Grenzen setzen. Dies gilt insbesondere für Datendienste zur Gesichtserkennung. Huber forderte Rat, Parlament und die EU-Kommission auf, die Europäische Datenschutz-Grundverordnung zu überarbeiten und die Verhandlungen zügig zum Abschluss zu bringen:

„Der Vorschlag wird bereits seit mehr als zwei Jahren verhandelt und es zeichnet sich immer noch kein klares Ergebnis ab – das ist für die Verbraucher unbefriedigend.“

Huber begrüßte dagegen die aktuellen Bemühungen des Bundes, das deutsche Datenschutzrecht zu verbessern und die Stellung der Verbraucherverbände zu stärken.

„Verbraucherschutz braucht starke Partner. Bayern unterstützt das Vorhaben des Bundes, das Klagerecht der Verbraucherverbände bei Datenschutzverstößen ausdrücklich gesetzlich zu verankern. Der Bund sollte aber auch endlich daran gehen, beispielsweise die Verwendung von Cookies und die damit verbundenen Anforderungen an die Einwilligung des Betroffenen klar zu regeln“, so Huber.

StMUV, Pressemitteilung v. 12.03.2014