Gesetzgebung

StMWMET: Bayerns Energieministerin Ilse Aigner zur Reform des EEG

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„Klare Weichenstellungen und neue Prioritäten noch im ersten Halbjahr 2014“, fordert Bayerns Energieministerin Ilse Aigner. Anlässlich des heutigen Beschlusses des Ministerrats zur Reform des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) erklärt die Ministerin:

„Ein Zurück zur Kernenergie ist ausgeschlossen. Für mich kommt aber auch nicht in Frage, dass die CO2-freie Stromerzeugung durch klimabelastenden Kohlestrom ersetzt wird.“

Eine verlässliche und bezahlbare Stromversorgung sei für den Wirtschaftsstandort Bayern unverzichtbar, so Aigner. Der aktuell vorgelegte Entwurf zur Reform des EEG stehe dabei in engem Zusammenhang mit den weiteren energiepolitischen Herausforderungen.

„Ich erwarte von der Bundesregierung jetzt eine umfassende wirtschafts- und energiepolitische Gesamtstrategie.“

Rechtzeitig vor einer abschließenden Entscheidung zum EEG im Bundeskabinett müsse die Bundesregierung eine belastbare Folgenabschätzung vorlegen, die die Auswirkungen auf Strompreise und Strommengen aufzeigt.

„Die staatlichen Steuern, Abgaben und Umlagen auf den Strompreis dürfen nicht weiter steigen“, erklärt Aigner weiter.

Verlässlichkeit über die weitere Entwicklung der Strompreise sei für die Investitionsentscheidungen der Wirtschaft unverzichtbar:

„Ich schlage deswegen vor, die EEG-Umlage zu deckeln. Bei Erreichen es Deckels soll keine Förderung von Neuanlagen nach dem jetzigen System mehr stattfinden. Die bis zum Erreichen des Deckels noch anfallenden Steigerungen der EEG-Umlage sind durch Einnahmen aus der Stromsteuer zu kompensieren.“

Als neue Priorität der Energiepolitik bezeichnet Aigner die Ziele der Kostendämpfung und Markt- und Systemintegration der Erneuerbaren Energien.

Kritik äußerte Aigner an der geplanten Einbeziehung der Eigenstromerzeugung in die EEG-Umlage. Sie dürfte nicht zu Zusatzbelastungen für die Wirtschaft führen.

„Ich lehne es insbesondere ab, Bestandsanlagen zu belasten und neue Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit 70 Prozent in die EEG-Umlagepflicht einzubeziehen“, so die Ministerin.

Bioenergie als flexible, speicherbare erneuerbare Energie solle künftig eine wichtigere Rolle spielen.

Aigner: „Der von Bundesminister Gabriel vorgelegte Entwurf würde das Aus für eine sinnvolle Flexibilisierung des Anlagenbestands und für den weiteren Ausbau der Bioenergie bedeuten.“

Über eine Zustimmung zur geplanten EEG-Reform könne erst entschieden werden, wenn belastbare Prognosen über ihre Auswirkungen im Hinblick auf die Versorgungssicherheit in Süddeutschland vorliegen. Gleiches gelte für den weiteren Ausbau der Stromnetze:

„Erst wenn Klarheit über die neuen energiepolitischen Rahmenbedingungen und ihre Auswirkungen herrscht, kann auch über den weiteren Ausbau der Stromnetze entschieden werden.“

StMWMET, Pressemitteilung v. 11.03.2014