Gesetzgebung

StMJ: Bayerns Justizminister Bausback stellt die bayerische Position zum Entschließungsantrag Hamburgs zum Thema Verlust von Kulturgut in der NS-Zeit dar

©pixelkorn - stock.adobe.com

Bausback: „Ein schlichter Appell an die Bundesregierung ist zu wenig. Der Bundesrat muss einen eigenen Gesetzentwurf zur Lösung des Verjährungsproblems vorlegen!“

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback stellt im Vorfeld der morgigen Sitzung des Bundesrats die Haltung Bayerns zu dem von Hamburg eingebrachten Entschließungsantrag zum Thema Verlust von Kulturgut in der NS-Zeit dar.

Bausback: „Der Bundesrat ist ein Organ der Gesetzgebung. Dazu gehört aus meiner Sicht, dass er bei erkannten Problemen einen eigenen Vorschlag zu deren Lösung unterbreitet und nicht lediglich an die Bundesregierung appelliert!“

Der von Hamburg eingebrachte Entschließungsentwurf nimmt den Bayerischen Gesetzesantrag für ein Kulturgut-Rückgewähr-Gesetz zum Anlass, von der Bundesregierung verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der rechtlichen Position der Opfer des NS-Kunstraubs und ihrer Erben zu verlangen. Inhaltlich, so Bausback, stimme Bayern einer solchen Entschließung zu. Ein schlichter Appell an die Bundesregierung sei jedoch zu wenig.

„Wir sollten daher die Gelegenheit nutzen, die Entschließung im nächsten Durchgang so zu überarbeiten, dass sie zusammen mit einem eigenen Gesetzentwurf des Bundesrats eingebracht werden kann“, so Bausback.

Der Minister weiter: „Unser Gesetzesantrag zur Lösung des Verjährungsproblems liegt seit einem Monat auf dem Tisch. Seine Verfassungsmäßigkeit kann nicht ernsthaft in Zweifel gezogen werden. Der Bundesrat könnte also einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen, indem er diesen Antrag so oder in geänderter Form verabschiedet. Das wäre das richtige Signal an die Opfer!“

Nach dem vorliegenden Entschließungsentwurf Hamburgs soll die Bundesregierung neben den Verjährungsfragen diverse weitere Probleme im Zusammenhang mit der Kulturgutrückgabe prüfen.

„Das hört sich gut an und stellt den Opfern in Aussicht, dass man sich umfassend um ihre Sache kümmert. Ich habe jedoch erhebliche Zweifel, ob sich dieses Versprechen einlösen lässt. Vor allem aber gilt: Alle diese Maßnahmen nutzen den Opfern nichts, wenn wir nicht das Verjährungsproblem lösen! Wir schaffen dann zwar möglicherweise neue Herausgabeansprüche, aber diese helfen wenig, wenn ihnen von vornherein die Einrede der Verjährung entgegensteht. Der Bundesrat sollte selbst einen Vorschlag zur Lösung des einzigen Problems vorlegen, das sich derzeit lösen lässt: Nämlich des Problems der Verjährung!“

StMJ, Pressemitteilung v. 13.03.2014

Redaktioneller Hinweis: Der Entschließungsantrag der Freien und Hansestadt Hamburg  zum Verlust von Kulturgut in der NS-Zeit findet sich unter TOP 45 der Tagesordnung zur 920. Sitzung des Bundesrates am 14.03.2014.