Endgültiger Bayern-Erfolg in Hausarzt-Debatte
Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml begrüßt die Zustimmung des Bundesrats für eine Abschaffung der Honorarobergrenze bei Hausarztverträgen.
„Damit hat sich Bayern zum Vorteil der Patienten endgültig durchsetzt“, sagte Huml am Freitag. Sie fügte hinzu: „Die gute Arbeit der Hausärzte muss angemessen bezahlt werden. Das macht diese verantwortungsvolle Aufgabe attraktiver für den Nachwuchs, gerade auch auf dem Land. Denn unser Ziel ist es, mehr junge Mediziner für die Arbeit als Landarzt zu gewinnen. Auch deshalb habe ich bei den Berliner Koalitionsverhandlungen einen Verzicht auf die Honorarobergrenze erreichen können.“
Der Bundesrat hat am Freitag dem entsprechenden Gesetz (TOP 4 der Tagesordnung) zugestimmt. Damit kann es zum 1. April dieses Jahres in Kraft treten. Der Bundestag hatte das Gesetz bereits im Februar beschlossen.
Durch den Wegfall der Honorarobergrenze können die Vertragspartner künftig den vollen Verhandlungsspielraum nutzen. Die bislang im Rahmen der Bestandsschutzklausel bestehenden Verträge können ohne Unterbrechung fortgeführt werden. Mit der neuen gesetzlichen Regelung wird die hausarztzentrierte Versorgung zugleich inhaltlich weiterentwickelt. Zukünftig werden Hausarztverträge immer auch spezielle, zugelassene Behandlungsprogramme für chronische Erkrankungen einschließen.
Huml betonte: „Die Bürgerinnen und Bürger profitieren von einem Plus in der Versorgung. Nun wird die Arbeit von Haus- und Fachärzten noch besser aufeinander abgestimmt.“
Gerade bei chronisch Kranken sind oftmals mehrere Mediziner in die Behandlung involviert. Auch die Qualitätssicherung in der hausarztzentrierten Versorgung wird weiter vorangetrieben.
StMGP, Pressemitteilung v. 14.03.2014