Gesetzgebung

StMJ: Justizminister Bausback kündigt bayerischen Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern bei Nacktaufnahmen an

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Bausback: „Der Staat darf es nicht hinnehmen, wenn Kinder zur Ware und zu Objekten sexueller Lust degradiert werden!“

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback hat heute im Bundesrat angekündigt, dass Bayern in der nächsten Sitzung einen eigenen Gesetzesvorschlag präsentieren wird, mit dem der strafrechtliche Schutz von Kindern bei Nacktaufnahmen verbessert werden soll.

„Der Staat kann und darf es nicht hinnehmen, wenn Kinder zur Ware und zu Objekten sexueller Lust degradiert und kommerzialisiert. Das verstößt gegen die Grundwerte unserer Gesellschaft und verdient auch den sozialethischen Tadel einer Kriminalstrafe.“

Der bayerische Gesetzesvorschlag beruhe auf der Überlegung, dass der Staat jedenfalls dann mit den Mitteln des Strafrechts einschreiten müsse, wenn sich ein Marktplatz zum Handel und Austausch von Nacktaufnahmen von Kindern etabliere.

„Derartige Aufnahmen berühren den Kern der Persönlichkeit der schutzbedürftigsten Mitglieder unserer Gesellschaft“, so Bausback. „Daher soll, wer solche Bilder gegen Entgelt oder ihm Rahmen eines Tauschsystems anbietet oder sich verschafft, zukünftig mit Strafe zu rechnen haben. Gleiches gilt für denjenigen, der zu diesen Zwecken Bildaufnahmen herstellt oder vorrätig hält.“

Sozialadäquaten Verbreitungsformen will der Minister durch eine Ausnahmeregelung Rechnung tragen. Darüber hinaus sei eine Erweiterung des Begriffs der kinder- und jugendpornografischen Schriften vorgesehen, da die derzeitige Regelung ihrem Ziel nicht gerecht werde, jede sexuell aufreizende Darstellung der entblößten Genitalien oder des entblößten Gesäßes zu erfassen.

Die in der heutigen Sitzung des Bundesrats von Thüringen und Hessen eingebrachten Entschließungsanträge zur Verschärfung der strafrechtlichen Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz (TOP 44a und 44b der Tagesordnung) bezeichnete Bausback als Schritt in die richtige Richtung.

„Als Ländervertretung dürfen wir aber nicht auf halbem Weg stehen bleiben“, so der Minister. „Der Bundesrat hat durch das Grundgesetz eine eigene gesetzgeberische Verantwortung, ein eigenes Initiativrecht zugewiesen bekommen. Wir sollten auch hiervon Gebrauch machen. Gerade bei diesem wichtigen Thema des Schutzes von Kindern und Jugendlichen genügt es nicht, allein auf die Bundesregierung zu verweisen, deren – richtige – Ankündigungen zu begrüßen oder allgemeine Forderungen aufzustellen.“

Bausback hat die Länder deshalb eingeladen, gemeinsam einen Gesetzentwurf einzubringen:

„Unser Gesetzgebungsvorschlag muss kein rein bayerischer bleiben. Es wäre vielmehr ein starkes Zeichen des Bundesrats, wenn möglichst viele Länder den Entwurf unterstützten!“

StMJ, Pressemitteilung v. 14.03.2014