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StMIBV: Auslobung Landeswettbewerb 2014 „Modellhafte Stadt- und Ortssanierung – Lebensräume für die Bürger“

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Innen- und Bauminister Joachim Herrmann – Schirmherr des bayerischen Landeswettbewerbs 2014 ‚Modellhafte Stadt- und Ortssanierung – Lebensräume für die Bürger‘: „Städtebauförderung in Bayern unterstützt Kommunen bei der attraktiven und barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Raumes“

„Mit der Städtebauförderung unterstützen wir unsere bayerischen Kommunen dabei, ihre öffentlichen Räume als wichtige Lebensräume attraktiv zu gestalten und allen Bevölkerungsgruppen barrierefrei zugänglich zu machen. 2013 standen dafür rund 97 Millionen Euro Landesmittel und insgesamt 152 Millionen Euro zur Verfügung. In diesem Jahr werden wir die Fördermittel sogar erhöhen“, sagte Innen- und Bauminister Joachim Herrmann als Schirmherr anlässlich der Auslobung des Landeswettbewerbs 2014 ‚Modellhafte Stadt- und Ortssanierung – Lebensräume für die Bürger ‚.

Der Landeswettbewerb will beispielhafte Gestaltungen von Stadt- und Gemeindeplätzen, Wegen, Grünflächen, Quartiersplätzen sowie des Wohnumfelds auszeichnen, bei denen im Rahmen der städtebaulichen Erneuerung neue Ideen entwickelt wurden. Die Preisträger sollen als Vorbilder für eine zukunftsweisende, qualitätsvolle Gestaltung des öffentlichen Raumes dienen. Interessierte werden gebeten, sich bis zum 23. Mai 2014 zur Teilnahme anzumelden. Die Wettbewerbsbeiträge müssen bis zum 25. Juni 2014 bei der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr eingehen.

Der Auslobungstext, das Anmeldeformular und weiter Informationen zum Landeswettbewerb sind im Internet abrufbar unter http://www.stmi.bayern.de/bauen/staedtebaufoerderung/.

Der Landeswettbewerb richtet sich an alle Städte, Märkte und Gemeinden des Freistaates Bayern. Eine gemeinsame Bewerbung mit den beteiligten Architektur-, Landschaftsarchitektur- bzw. Stadtplanungsbüros ist erwünscht. Gegenstand des Landeswettbewerbs sind nach 2005 begonnene städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen im öffentlichen Raum. Die Projekte müssen vollständig bzw. in wesentlichen Teilbereichen realisiert sein. Es können mehrere Erneuerungsmaßnahmen einer Kommune in einem Wettbewerbsbeitrag zusammengefasst werden. Eine von der Obersten Baubehörde einberufene sachverständige Jury wird über die Auszeichnungen entscheiden. Dabei wird die Jury drei teilnehmende Kommunen als Landessieger auszeichnen. Außerdem werden weitere modellhafte Beiträge gewürdigt.

StMIBV, Pressemitteilung v. 14.03.2014