Gesetzgebung

StMJ: Europäisches Patentgericht – Bayerns Justizminister begrüßt die Entscheidung, eine der vier Lokalkammern des Einheitlichen Patentgerichts in München anzusiedeln

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Bausback: „Der Patentgerichtsstandort München wird durch die künftige Lokalkammer des Europäischen Patentgerichts weiter gestärkt!“

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback begrüßt die Entscheidung des Bundesjustizministers Heiko Maas, eine der vier Lokalkammern des Einheitlichen Patengerichts in München anzusiedeln.

Bausback: „Ich freue mich sehr, dass wir die Bundesregierung mit unseren Argumenten für die bayerische Landeshauptstadt überzeugen konnten. Im vergangenen Jahr kamen 27 Prozent der deutschen Patentanmeldungen beim Europäischen Patentamt aus dem Freistaat. Damit liegt Bayern bundesweit an der Spitze!“

Vor rund einem Jahr haben 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union das Europäische Patentgerichtsübereinkommen unterzeichnet. Das Übereinkommen sieht die Schaffung eines neuen Europäischen Patentgerichts vor, das für Verfahren über die Verletzung und die Wirksamkeit der bisherigen europäischen Bündelpatente und der zukünftigen einheitlichen EU-Patente zuständig sein wird. Die erste Instanz dieses Gerichts besteht aus einer Zentralkammer in Paris mit Nebenstellen in München und London sowie in den Mitgliedstaaten zu errichtenden Lokal- bzw. Regionalkammern. Luxemburg wird Sitz der Berufungsinstanz sein. Wie nunmehr bekannt wurde, werden die vier deutschen Lokalkammern ihren Sitz in Düsseldorf, Hamburg, Mannheim und München haben.

Bausback: „Durch die Errichtung einer Lokalkammer des Einheitlichen Patentgerichts in München haben die patentstarken bayerischen Unternehmen weiterhin einen sehr kurzen Weg zu einer ortsnahen Gerichtsbarkeit. Der Patentgerichtsstandort München, der bereits Sitz des Europäischen Patentamtes, des Bundespatentgerichtes, des Deutschen Patent- und Markenamtes sowie wissenschaftlicher Institute wie z. B. des Max-Planck-Institutes für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht ist, wird durch die Lokalkammer weiter gestärkt.“

Hintergrund

Das Europäische Patentgerichtsübereinkommen muss von den teilnehmenden Staaten noch ratifiziert werden. Sein Inkrafttreten setzt die Ratifikation durch 13 Mitgliedstaaten voraus, darunter die patentaktivsten Staaten Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich. Dieser Vorgang und die weiteren Vorbereitungen zur Einrichtung des Gerichts werden frühestens im Lauf des nächsten Jahres abgeschlossen sein.

StMJ, Pressemitteilung v. 19.03.2014