Sonderförderprogramm zur Sanierung kommunaler Schwimmbäder in Bayern
Diese Thematik war Gegenstand einer Schriftlichen Anfrage im Bayerischen Landtag. Der unten vermerkten Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 22.04.2026 ist zu entnehmen:
1. Welche Mittel aus dem Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF) wurden seit Bestehen des Programms jährlich bewilligt?
„Die bewilligten Mittel in den Kalenderjahren 2019 bis 2024 sind der Drs. 18/ 26369 und der Drs. 19/6390 zu entnehmen. Im Kalenderjahr 2025 wurden 17 Mio. € bewilligt.“
2. Welche Mittel aus dem SPSF stehen für die Jahre 2026 und 2027 bereit?
„In den Haushaltsjahren 2026 und 2027 sind jeweils 20 Mio. € Verpflichtungsermächtigungen für die Neubewilligung im Haushaltsentwurf vorgesehen.“
3. Welche Anträge für das SPSF wurden im Jahr 2026 eingereicht (bitte unter Angabe der beantragten Zuwendungen)?
„Im Jahr 2026 wurden bis dato zwei Förderanträge im Regierungsbezirk Mittelfranken, zwei Förderanträge im Regierungsbezirk Niederbayern und ein Antrag im Regierungsbezirk Unterfranken eingereicht. Die Zuwendung ist abhängig vom jeweiligen Fördersatz der Kommune und kann erst mit Prüfung der Anträge konkret festgelegt werden.“
4. Welche Anträge für das SPSF wurden im Jahr 2026 bewilligt (bitte unter Angabe der zu erwartenden Zuwendungen)?
„Im Jahr 2026 wurden noch keine Anträge bewilligt. Die Bewilligung neuer Projekte ist erst mit Inkrafttreten des Haushalts 2026/2027 möglich.“
5. Kann die Staatsregierung sämtlichen antragstellenden Kommunen aus 2026 eine Förderzusage erteilen?
„Aufgrund der sehr hohen Nachfrage im Förderprogramm SPSF kann nicht allen Antragstellern eine zeitnahe Bewilligung in Aussicht gestellt werden. Die bisher vorliegenden Anträge übersteigen die im Haushalt vorgesehenen Mittel. Im Jahr 2026 werden zuerst die Anträge aus den Vorjahren bewilligt.“
6. Bei welchen Projekten kann aufgrund der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel lediglich ein geringerer Zuschuss als beantragt bzw. als nach den Förderbedingungen vorgesehen bewilligt werden?
„Bisher wurde kein geringerer Zuschuss aufgrund fehlender Haushaltsmittel bewilligt.“
7. Besteht die Gefahr, dass die Staatsregierung aufgrund des Auslaufens der Richtlinien für das SPSF am 31.12.2026 oder aufgrund der Haushaltslage einen vorzeitigen Förderstopp verhängt?
„Ein Förderstopp ist derzeit nicht vorgesehen.“
8. Wann beabsichtigt die Staatsregierung, die Fortsetzung des SPSF über den 31.12.2026 hinaus zu vollziehen (s. LT-Drs. 19/11221)?
„Die Fortschreibung der Förderrichtlinie ist für das Jahr 2026 vorgesehen und in Bearbeitung.“
Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 22.04.2026 (LT-Drs. 19/11682)
Beitrag entnommen aus Die Gemeindekasse Bayern 15/2026, Rn. 134.

