Bausback: „Nur an Ihre eigenen Belange zu denken, liegt Ihnen fern!“
Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback hat heute im Münchner Justizpalast Herrn Anton Bachl aus Straubing das Bundesverdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgehändigt.
Die Auszeichnung wurde Herrn Bachl von Bundespräsident Joachim Gauck verliehen. Der Verdienstorden ist die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für besondere Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, z. B. auch aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich.
Anton Bachl erhielt die Auszeichnung vor allem für sein großes Engagement für das Wohl und die Belange der Bediensteten des Justizvollzugs. Über mehr als ein Jahrzehnt hinweg stand er an der Spitze des Landesverbands der Bayerischen Vollzugsbediensteten. Daneben zeigt sich sein großer Einsatz für die Interessen und Sorgen Anderer durch sein langjähriges Wirken im Hauptvorstand des Bayerischen Beamtenbundes sowie im Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands, den er als Bundesvorsitzender ganz maßgeblich prägt. Darüber hinaus war er über viele Jahre hinweg als Mitglied des örtlichen Personalrats der Justizvollzugsanstalt Straubing und im Hauptpersonalrat aktiv.
In seiner Laudatio würdigte Bausback die Verdienste des Geehrten:
„Sie haben die Mühen und den Verlust an Freizeit, der mit dem Amt verbunden war, nicht gescheut. Ihnen war es wichtiger, für Ihre Kolleginnen und Kollegen etwas bewegen zu können; nur an Ihre eigenen Belange zu denken, lag und liegt Ihnen fern. Das zeichnet Sie ganz besonders aus.“ Bausback weiter: „Stets beweisen Sie Ihren hervorragenden Sachverstand, Ihr hohes Verantwortungsbewusstsein und Ihre Fähigkeiten im Umgang mit Menschen. Sie haben die seltene Gabe, den Menschen wirklich zuzuhören und ihre Probleme ernst zu nehmen. Das ist sicher einer der Gründe, warum Sie so beliebt und hoch angesehen waren und sind.“
StMJ, Pressemitteilung v. 25.03.2014