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StMBKWK: Über 16.000 Schülerinnen und Schüler am Gymnasium nutzen individuelle Lernzeit und Förderung – Flexibilisierungsjahr an 60 Prozent der Gymnasien

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Bayerns Bildungsministerium veröffentlicht Zahlen zur individuellen Lernzeit am Gymnasium – Angebote werden gerne angenommen

Mit einem Konzept der individuellen Lernzeit haben das Bayerische Bildungsministerium und die bayerischen Gymnasien auf die Erfahrung reagiert, dass die Schülerschaft in den vergangenen Jahren immer heterogener geworden ist und eine Anzahl von Schülerinnen und Schüler eine besondere Unterstützung benötigen. An jedem Gymnasium wurde dazu ein Konzept zur individuellen Förderung dieser Schülerinnen und Schüler entwickelt. Dieses umfasst mehrere Elemente, etwa zusätzliche Unterrichtsangebote bis hin zum Coaching, und als Besonderheit auch das Flexibilisierungsjahr. An 60 Prozent der staatlichen Gymnasien wird das Flexibilisierungsjahr wahrgenommen. Das Ministerium hat den Schulen dazu zusätzliche Lehrerwochenstunden zur Verfügung gestellt.

Das Kultusministerium veröffentlicht die Ergebnisse einer Umfrage zur individuellen Lernzeit an den Gymnasien:

  • Über 16.000 Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe an staatlichen bayerischen Gymnasien nutzen die Angebote der individuellen Lernzeit und Förderung, die ab diesem Schuljahr angeboten worden sind. Das sind rund 15 Prozent der Schülerinnen und Schüler in der Mittelstufe.
  • Rund drei Prozent davon nehmen das besondere Angebot des Flexibilisierungsjahres wahr. 520 Schülerinnen und Schüler belegen ein zusätzliches Lernjahr in der Mittelstufe und durchlaufen so das Gymnasium in neun statt in acht Jahren. Mit der Schule entwickeln sie einen persönlichen Stundenplan. Bestimmte Fächer können sie abwählen und dafür andere, in denen sie besonderen Förderbedarf haben, intensiver bearbeiten.

Die Akzeptanz belegt, dass das Angebot der individuellen Lernzeit und Förderung von den Schülern gern aufgenommen wird, damit diese ihr angestrebtes Bildungsziel gut erreichen können.

StMBKWK, Pressemitteilung v. 28.03.2014