Die Tarifparteien im öffentlichen Dienst haben sich in der dritten Verhandlungsrunde auf einen Tarifabschluss verständigt. Die wesentlichen Eckpunkte der Einigung sind:
Entgelt
- Das Entgelt der Beschäftigten steigt rückwirkend ab 1. März 2014 um 3 %, mindestens aber 90,00 Euro.
- Eine Erhöhung um weitere 2,4 % wird ab März 2015 gewährt.
Auszubildende
- Die Ausbildungsvergütung steigt rückwirkend ab 1. März 2014 um 40,00 Euro; eine Erhöhung um weitere 20,00 Euro folgt ab März 2015. Die bestehende Übernahmeregelung wird verlängert. Eine Übernahmeverpflichtung besteht weiterhin nicht.
Urlaub
- Alle Beschäftigten erhalten einen einheitlichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Auszubildende erhalten mit 28 Tagen einen Tag mehr als bislang.
Versorgungsbetriebe
- Im Bereich des TV-V wird eine Entgelterhöhung in Höhe von 3,3 % rückwirkend ab 1. März 2014 gewährt; anders als beim TVÖD gibt es jedoch keinen Mindestbetrag.
- Eine Erhöhung um weitere 2,4 % wird ab März 2015 gewährt.
Laufzeit
- Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 24 Monate.
Bayerischer Gemeindetag, Aktuelles v. 04.04.2014