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Bayerischer Gemeindetag: Einigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und kommunalen Arbeitgebern

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Die Tarifparteien im öffentlichen Dienst haben sich in der dritten Verhandlungsrunde auf einen Tarifabschluss verständigt. Die wesentlichen Eckpunkte der Einigung sind:

Entgelt

  • Das Entgelt der Beschäftigten steigt rückwirkend ab 1. März 2014 um 3 %, mindestens aber 90,00 Euro.
  • Eine Erhöhung um weitere 2,4 % wird ab März 2015 gewährt.

Auszubildende

  • Die Ausbildungsvergütung steigt rückwirkend ab 1. März 2014 um 40,00 Euro; eine Erhöhung um weitere 20,00 Euro folgt ab März 2015. Die bestehende Übernahmeregelung wird verlängert. Eine Übernahmeverpflichtung besteht weiterhin nicht.

Urlaub

  • Alle Beschäftigten erhalten einen einheitlichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Auszubildende erhalten mit 28 Tagen einen Tag mehr als bislang.

Versorgungsbetriebe

  • Im Bereich des TV-V wird eine Entgelterhöhung in Höhe von 3,3 % rückwirkend ab 1. März 2014 gewährt; anders als beim TVÖD gibt es jedoch keinen Mindestbetrag.
  • Eine Erhöhung um weitere 2,4 % wird ab März 2015 gewährt.

Laufzeit

  • Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 24 Monate.

Bayerischer Gemeindetag, Aktuelles v. 04.04.2014