Gesetzgebung

BayORH: Vom süßen Gift der Steuermehreinnahmen – ORH-Präsident stellt Jahresbericht 2014 vor

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Dr. Heinz Fischer-Heidlberger, der Präsident des Bayerischen Obersten Rechnungshofs (ORH), stellte heute den Jahresbericht 2014 vor. Er kritisierte dabei den rasanten Ausgabenanstieg der letzten Jahre, der mit dem Nachtragshaushalt 2014 einen neuen Höhepunkt erreiche. Das „süße Gift“ der sprudelnden Steuereinnahmen dürfe nicht dazu führen, bei der Ausgabendisziplin nachzulassen. Auch den gebremsten Elan beim Schuldenabbau sieht der ORH-Präsident mit Sorge.

Fischer-Heidlberger: „Bayern macht in der Haushaltspolitik vieles richtig, muss aber aufpassen, dass es nicht vom rechten Weg abkommt.“

„Zum neunten Mal in Folge macht der Freistaat keine neue Schulden, wenn man großzügig die 10 Mrd. € Schulden außer Betracht lässt, die 2008 und 2009 aufgenommen wurden, um die BayernLB zu retten“, sagte der Rechnungshofpräsident.

„Zum neunten Mal in Folge wachsen aber auch die Staatsausgaben in Bayern schneller als der Preisanstieg. Mit dem Nachtragshaushalt 2014 wird ein neuer Rekord erreicht: 49,7 Mrd. € will die Staatsregierung in diesem Jahr ausgeben.“

Damit hätten sich die Ausgaben des Freistaats innerhalb der letzten zehn Jahre um über 44% erhöht. Die Preise seien dagegen im gleichen Zeitraum nur um 15% gestiegen.

Fischer-Heidlberger: „Diesen rasanten Ausgabenzuwachs halte ich für bedenklich. Das süße Gift der stetig steigenden Steuereinnahmen darf die Staatsregierung nicht dazu verleiten, bei der Ausgabendisziplin alle Zügel schleifen zu lassen. Ich bin mit dem Finanzminister einig, dass derartige Ausgabensteigerungen kein Zukunftsmodell sind und es so nicht weitergehen kann. Darauf zu setzen, dass die gute Konjunktur auch in diesem Jahr wieder zusätzliche Steuereinnahmen in die Staatskasse spülen wird, um das im Nachtragshaushalt klaffende Haushaltsloch zu stopfen, ist kein gutes Beispiel für eine solide Haushaltspolitik. Die Stabilität des Haushalts und der angestrebte Schuldenabbau geraten so in Gefahr.“

2012 habe der Freistaat damit begonnen, seinen Schuldenberg kontinuierlich abzutragen. Der Oberste Rechnungshof sei mit dieser Entwicklung sehr zufrieden, die nicht zuletzt auch auf seine Mahnungen zurückgehe. Wenn die Staatsregierung es ernst meine mit dem Ziel, bis 2030 zumindest die Schulden im allgemeinen Haushalt vollständig zurückzuzahlen, müssten bis dahin noch 17 Mrd. € Schulden getilgt werden. Im Durchschnitt müsse die Verschuldung also pro Jahr um etwa 1 Mrd. € zurückgeführt werden.

Präsident Dr. Fischer-Heidlberger: „Tatsächlich sollen 2014 bis 2016 jährlich aber nur ein halbe Milliarde in den Schuldenabbau fließen. Das stimmt mich insofern sorgenvoll, als die letzten Jahre von einer außergewöhnlichen Steuerdynamik geprägt waren, die zu unerwartet hohen Steuermehreinnahmen geführt hat. Wenn selbst in solch einem haushaltspolitisch hervorragenden Umfeld die Zielmarke nicht erreicht wird, wie wird es dann erst aussehen, wenn sich die Wachstumsimpulse nicht dauerhaft fortsetzen, womit erfahrungsgemäß gerechnet werden muss? Soll dann der Haushalt unter schwierigeren Verhältnissen einen höheren Tilgungsbeitrag aufbringen, um den Rückstand auszugleichen? Ich kann nur empfehlen, heute die ausgesprochen günstigen Rahmenbedingungen zu nutzen, um den Schuldenabbau planmäßig fortführen zu können.“

Was die 10 Mrd. € Schulden für die BayernLB angehe, bekräftigte Dr. Fischer-Heidlberger nochmals die Forderung des ORH, Rückzahlungen der Bank unmittelbar und in vollem Umfang für die Tilgung dieser Verbindlichkeiten einzusetzen. Keinesfalls dürften solche Zahlungen für die Haushaltsfinanzierung verwendet werden, wie das die Staatsregierung offenbar vorhabe. Noch habe die BayernLB allerdings keinen einzigen Euro des zugeführten Kapitals zurückgezahlt. Und es drohen dunkle Wolken am Horizont: Die juristischen Auseinandersetzungen der Bank mit der österreichischen HGAA und die Probleme mit der ungarischen Konzerntochter MKB Bank setzen ein großes Fragezeichen, ob die BayernLB die von der EU angeordnete Kapitalrückführung zeitgerecht leisten könne.

In seinem diesjährigen Jahresbericht, der das Haushaltsjahr 2012 zum Gegenstand hat, attestiert der ORH der Staatsregierung eine insgesamt geordnete Haushalts- und Wirtschaftsführung. Gleichwohl ergaben sich aus seiner Prüfungstätigkeit einige Beanstandungen, die nun vom Bayerischen Landtag beurteilt und weiter behandelt werden sollen. Dabei geht es z.B. um

  • die mangelnde Wirtschaftlichkeit von Thermosolar- und Photovoltaikanlagen auf staatlichen Gebäuden (TNr. 12),
  • die unzureichende Kontrolle bei der Förderung der Erwachsenenbildung (TNr. 15) oder
  • die bessere Steuerung des Mitteleinsatzes bei staatlichen Wohnungsgesellschaften (TNr. 21).

Fester Bestandteil der Jahresberichte des ORH sind auch Hinweise zu Verbesserungen bei der Steuerverwaltung. Dieses Mal geht es um die Steuererklärungen großer Personengesellschaften, das Risikomanagement bei der Arbeitnehmerveranlagung, die Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie die Wertermittlung bei Veräußerungsgewinnen (TNrn. 17 bis 20). Im Anschluss an den ORH-Bericht 2012 (TNr. 12) berichtet der Oberste Rechnungshof auf Wunsch des Landtags auch über die weitere Entwicklung bei der Personalausstattung in der Steuerverwaltung (TNr. 3.3).

Zu den Kurzfassungen aller Beiträge aus dem Jahresbericht 2014 (PDF, 190 KB).

Der ORH ist eine gegenüber der Staatsregierung selbständige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Staatsbehörde. Er prüft durch seine mit richterlicher Unabhängigkeit ausgestatteten Mitglieder die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaates Bayern. Der ORH unterstützt damit den Landtag bei der Entlastung der Staatsregierung. Hierzu teilt er mit, ob die Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß belegt sind, und nimmt Fälle, die für die Entlastung von Bedeutung sein können, in seinen Jahresbericht auf. Die Prüfung bezieht sich darauf, ob die einschlägigen Vorschriften beachtet worden sind und ob wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist. Der ORH sieht sich aber nicht nur als Kontrollinstanz, die Missstände und Fehlentwicklungen aufdeckt. Er schlägt auch Verbesserungen vor und berät die Verwaltung, wie sie ihre Aufgaben effektiver und effizienter bewältigen kann.

Bayerischer Oberster Rechnungshof, Pressemitteilung v. 08.04.2014