Gesetzgebung

Staatskanzlei: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zu geplanten Neuregelungen im Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)

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Mehr Bürgerbeteiligung durch frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit bei Großvorhaben – Mehr Transparenz durch Veröffentlichungen im Internet

Nach Ansicht von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann versprechen die im Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz geplanten Änderungen mehr Bürgerbeteiligung und Information. Bei Großvorhaben soll die Öffentlichkeit frühzeitig über Ziele, Mittel der Umsetzung und voraussichtliche Auswirkungen informiert werden. Den Bürgern soll Gelegenheit zur Äußerung und Aussprache gegeben werden. Über die Ergebnisse dieses Prozesses wird die Öffentlichkeit informiert.

Dazu Herrmann: „Gerade die breite und frühzeitige Bürgerbeteiligung schon vor Beginn formeller Verfahren trägt zu mehr Transparenz und Akzeptanz großer Vorhaben bei. Konfliktpotential wird frühzeitig erkannt. Probleme können bereits im Vorfeld geklärt werden. Damit werden gleichzeitig die förmlichen Genehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren entlastet, die Zahl der Gerichtsverfahren reduziert.“

Neu in das Bayerische Verwaltungsverfahrensgesetz aufgenommen werden soll auch eine Bestimmung, wonach bei Verwaltungsverfahren, insbesondere bei Genehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren, rechtlich vorgeschriebene öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachungen und auszulegende Verfahrensunterlagen in das Internet eingestellt werden sollen.

„Damit reagieren wir auf den vielfachen Wunsch nach erleichterter Einsichtnahme – gerade in Planfeststellungsverfahren zu großen Vorhaben. Auch hier wird die Verwaltung noch ein Stück transparenter und bürgerfreundlicher“, freut sich der Innenminister.

Der Gesetzentwurf, zu dem nunmehr die Verbände angehört werden, ist abrufbar unter www.innenministerium.bayern.de.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 08.04.2014