Gesetzgebung

Staatskanzlei: Bayerns Bauminister Joachim Herrmann zum Bau von Windkraftanlagen – Zügige Umsetzung der Befugnis zur Vorgabe von Mindestabständen von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung

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Der Ministerrat möchte möglichst rasch von der künftig im Baugesetzbuch des Bundes vorgesehenen Befugnis Gebrauch machen, einen Mindestabstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung festzulegen. Dazu hat er heute den Gesetzentwurf mit den notwendigen Regelungen gebilligt.

Bayerns Bauminister Joachim Herrmann: „Der Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung soll grundsätzlich das Zehnfache der Gesamthöhe einer Windkraftanlage betragen. Jedoch können die Kommunen Ausnahmen davon durch kommunale Bebauungspläne zulassen.“

Damit komme es zu einem befriedenden Ausgleich der unterschiedlichen Interessen. Einerseits werde damit der Sorge um das Landschaftsbild Rechnung getragen – gerade bei immer größer werdenden Anlagen. Andererseits bleibe die Chance einer wirtschaftlichen Energiewende gewahrt.

„Außerdem wird die kommunale Planungshoheit gestärkt. Denn über die Lage von Windkraftanlagen wird letztlich dort entschieden, wo die Menschen unmittelbar betroffen sind“, betonte Herrmann.

Nach dem Willen des Ministerrates soll das Vertrauen von Investoren besonders geschützt werden bei Anlagen, für die vor dem 04.02.2014 bau- oder emissionsschutzrechtliche Anträge auf Genehmigung vollständig eingereicht wurden.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 08.04.2014