Gesetzgebung

Staatskanzlei: Bayern sichert verantwortungsvollen Umgang mit Präimplantationsdiagnostik

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Gesundheitsministerin Huml: Schutz des Lebens muss oberste Priorität haben / Bayern steht für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Präimplantationsdiagnostik (PID). Der Ministerrat beschloss heute einen entsprechenden Gesetzentwurf, mit dem die Regelungen des Bundes zur PID in Landesrecht umgesetzt werden sollen.

Die Bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml betonte: „Der Schutz des Lebens muss oberste Priorität haben.“

Als Präimplantationsdiagnostik bezeichnet man die genetische Untersuchung eines künstlich befruchteten Embryos, bevor er in die Gebärmutter einer Frau übertragen wird. Dabei wird gezielt etwa nach Erbkrankheiten oder Chromosomenanomalien gesucht. Die Präimplantationsdiagnostik darf nach dem Embryonenschutzgesetz nur unter strengen Voraussetzungen ausnahmsweise vorgenommen werden.

Das bayerische Konzept zur Umsetzung des Bundesrechts basiert auf vier Eckpunkten. Erstens darf die PID nur in Zentren durchgeführt werden, die vom Bayerischen Gesundheitsministerium zugelassen worden sind. In Bayern wird es zweitens eine zentrale Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik mit Sitz in München geben. Angesiedelt wird drittens diese Kommission im Unterschied zu den meisten anderen Bundesländern nicht bei der Landesärztekammer, sondern beim Gesundheitsministerium.

Huml erläuterte: „Nur so können unabhängige Entscheidungen getroffen werden. Klar ist: Eine hohe ethische Werteordnung muss in die Bewertungen einfließen.“

Deshalb darf viertens im Freistaat die PID nur mit Zustimmung der bayerischen Ethikkommission angewendet werden – ein „Ja“ einer anderen Ethikkommission wird dagegen nicht anerkannt. Die Gesundheitsministerin unterstrich: „Wir wollen den Eltern helfen. Aber wir stellen sicher, dass die medizinischen Möglichkeiten der PID verantwortungsbewusst genutzt werden.“

Entsprechend den bundesrechtlichen Vorgaben setzt sich die Bayerische Ethikkommission aus acht Mitgliedern zusammen. Es handelt sich um vier Mediziner verschiedener Fachrichtungen (Reproduktionsmedizin, Humangenetik, Pädiatrie sowie Psychiatrie und Psychotherapie), einen Ethiker, einen Juristen, einen Patientenvertreter und einen Vertreter einer Selbsthilfeorganisation für Menschen mit Behinderung.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 08.04.2014