Gesetzgebung

StMWMET: Bayerns Energieministerin Ilse Aigner zum Beschluss des Bundeskabinetts zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)

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Aigner: „Wichtige Verbesserungen für die Wirtschaft durchgesetzt“

Bayerns Energieministerin Ilse Aigner bewertet den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zur EEG-Reform als Erfolg für Bayern und die bayerische Wirtschaft.

„Gegenüber den ersten Entwürfen haben wir wichtige Verbesserungen für die produzierenden Betriebe durchgesetzt“, so die Ministerin.

Das gelte vor allem für die Frage, ob künftig auf Strom, der in eigenen Anlagen selbst erzeugt wird, die EEG-Umlage bezahlt werden muss. Noch im Januar wollte der Bundeswirtschaftsminister diesen ,Eigenstrom‘ mit 70 bis 90 Prozent der EEG-Umlage belasten.

Aigner: „Jetzt ist klargestellt: Wer schon eine Eigenversorgung hat, braucht keine Umlage zu bezahlen, auch dann nicht, wenn er eine Ersatzinvestition vornimmt. Auch der Strom aus Kraftwerken in Industrieparks bleibt umlagefrei. Auf Strom aus neuen Anlagen der produzierenden Wirtschaft muss zwar ein ‚Solidarbeitrag‘ von 15 Prozent EEG-Umlage bezahlt werden. Insbesondere Investitionen in effiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen dürften damit aber trotzdem rentabel bleiben.“

Bayern habe sich beim Thema Eigenversorgung von Anfang an dafür eingesetzt, dass Bestandsschutz gewahrt und Investitionen in effiziente Eigenversorgungsanlagen der Wirtschaft weiterhin möglich bleiben müssen.

„Außerdem gibt es noch eine positive Botschaft für diejenigen, die in eine Photovoltaik-Eigenversorgungsanlage auf dem Dach ihres Eigenheims investieren wollen: Anlagen mit einer Leistung bis 10 Kilowatt und einer Eigenstromerzeugung bis 10.000 Kilowattstunden im Jahr bleiben auch umlagefrei“, so die Ministerin abschließend.

StMWMET, Pressemitteilung v. 08.04.2014