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Sparkassenverband Bayern: Orientierungsrahmen für die bayerischen Sparkassen

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Der Sparkassenverband Bayern hat heute für die 71 bayerischen Sparkassen einen Orientierungsrahmen zur Behandlung von Spenden, Sponsoring, Veranstaltungen, Fachtagungen und Zuwendungen erlassen und den Sparkassen zur Verfügung gestellt.

Der Sparkassenverband Bayern zieht damit Konsequenzen aus dem Fall Miesbach, der in der öffentlichen Wahrnehmung das Ansehen der bayerischen Sparkassen insgesamt zu belasten drohte.

Präsident Theo Zellner: „Wir haben in den letzten Wochen den Sonderfall Miesbach intensiv in den Gremien diskutiert und wollen mit diesem Orientierungsrahmen Transparenz nach innen und nach außen schaffen, was unsere Sparkassen als gemeinwohlverpflichtete regionale Kreditinstitute tun dürfen und was nicht.“

Ungeachtet der Tatsache, dass weiterhin keine Anhaltspunkte für vergleichbare Fälle in Bayern vorliegen, setzt der Sparkassenverband Bayern damit ein klares Zeichen für das Selbstverständnis der kommunalen Sparkassen in Bayern. Mit dem Orientierungsrahmen werden für die unternehmerisch eigenverantwortlichen Sparkassen auf Grundlage ihres gesetzlichen öffentlichen Auftrags die möglichen Maßnahmen bei Spenden, Sponsoring, Veran-staltungen, Fachtagungen und Zuwendungen beschrieben und die Anforderungen an die Angemessenheit verdeutlicht. Damit werden zugleich die Grundsätze guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung (§ 11 der Bayerischen Sparkassenordnung) für einen integren Umgang mit diesen Fragestellungen konkretisiert.

Sparkassenverband Bayern, Pressemitteilung v. 09.04.2014