Gesetzgebung

Staatskanzlei: Bayern macht Tempo bei Pflegereform

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Ministerin Huml: „Bundesregierung muss Koalitionsvereinbarungen rasch umsetzen“

Bayern macht Tempo bei der Pflegereform. Die Bayerische Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml betonte im Rahmen der heutigen Kabinettssitzung:

„Im Berliner Koalitionsvertrag ist vereinbart worden, die Versorgung von Pflegebedürftigen weiter zu verbessern. In einem ersten Schritt werden nun unter anderem die Leistungen zur Stärkung der häuslichen Pflege ausgeweitet. Wichtig ist aber auch, dass der zweite Schritt rasch folgt: Demenzkranke in der Pflegeversicherung müssen baldmöglichst mit Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen gleichgestellt werden.“

Huml fügte hinzu: „Es geht dabei um eine Gerechtigkeitsfrage. Demenzkranke sind keine Menschen zweiter Klasse. Wir wollen deshalb schnell zu einer flächendeckenden Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs kommen.“

Die Ministerin bezeichnete den Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Pflegereform insgesamt als einen gelungenen Kompromiss zwischen Leistungsausweitungen und nachhaltiger Finanzierung. Damit kommen bei den Pflegebedürftigen 2,4 Milliarden Euro jährlich mehr an Leistungen an. Es ist geplant, etwa die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um vier Prozent zu erhöhen. Einem Pflegebedürftigen in Pflegestufe drei stünden damit jährlich 844 Euro mehr zur Verfügung. Die Leistungen der Tages- und Nachtpflege sollen zudem nicht mehr auf ambulante Leistungsansprüche angerechnet werden.

Huml unterstrich: „Ein wichtiges bayerisches Anliegen hat auch endlich Niederschlag gefunden: die Flexibilisierung der Kurzzeitpflege. Damit werden pflegende Angehörige spürbar entlastet.“

Der Gesetzentwurf stärkt zudem das ehrenamtliche Engagement: So können Alltagsbegleiter Pflegebedürftigen helfen, solange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu bleiben. Ein Pflegebedürftiger in Pflegestufe 2 kann künftig für bis zu 676 Euro monatlich solche sogenannten niedrigschwelligen Angebote in Anspruch nehmen.

Zudem können in den Pflegeheimen künftig mehr zusätzliche soziale Betreuungskräfte angestellt werden – der Schlüssel wird von 1:24 auf 1:20 erheblich verbessert. Für eine Einrichtung mit 80 Bewohnern, von denen 50 an demenziellen Veränderungen leiden, bedeutet dies, dass künftig vier statt zwei Vollzeitkräfte in der sozialen Betreuung beschäftigt werden können.

Huml erläuterte: „Die Qualität der Pflege wird besser. Die Pflegebedürftigen profitieren, weil die Pflegekräfte mehr Zeit bekommen, um sich um den Einzelnen zu kümmern. Und die Pflegekräfte werden damit deutlich entlastet.“

Huml fordert aber vom Bund, entsprechend der Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag für eine einheitliche Pflegeausbildung mit gerechtem Finanzierungsweg zu sorgen.

Die Ministerin betonte: „Maßgebliche Akteure der Pflege sind die Kommunen. Der Bund muss möglichst bald seine Zusage einlösen, die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Rolle der Kommunen in der Pflege einzuberufen und auch die Kommunalen Spitzenverbände zu beteiligen. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt, um für die Menschen in Bayern optimale Lösungen zu finden.“

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 29.04.2014