Aktuelles

Staatskanzlei: Betreutes Frühstücksangebot an Grund- und Förderschulen

©pixelkorn - stock.adobe.com

Familienministerin Müller: „Wir wollen Kindern einen guten Start in den Schultag ermöglichen – Betreutes Frühstücksangebot an Grund- und Förderschulen macht dies möglich“

Der Ministerrat verständigte sich in seiner heutigen Sitzung auf Vorschlag von Bayerns Familienministerin Emilia Müller auf die Eckpunkte des von Ministerpräsident Horst Seehofer in seiner Regierungserklärung vom 12. November 2013 angekündigten Programms zur Einrichtung von betreuten Frühstücksangeboten an Grund- und Förderschulen. Danach sollen im Rahmen eines dreijährigen Modellprojekts an bis zu 120 Grund- und Förderschulen betreute Frühstückangebote unterstützt werden.

„Ein Frühstück ist für Kinder eine wichtige Voraussetzung, um optimal in den Schultag zu starten. Jedoch kommen Kinder immer häufiger ohne Frühstück in die Schule. Dahinter stehen oft finanzielle Gründe oder hohe soziale Belastungen im Elternhaus. Weil gerade für Kinder im Grundschulalter ein Frühstück so wichtig ist, möchten wir den Grund- und Förderschulen, die einen erkennbaren Bedarf an einem Frühstücksangebot haben, ein solches ermöglichen“, so Müller und ergänzte: „Beim Frühstück geht es um mehr als um eine gesunde Ernährung. Kinder, die im Elternhaus morgens kaum Ansprache erleben, brauchen diese umso mehr vor Unterrichtsbeginn. Deshalb wird das gemeinsame Frühstück auch durch Ehrenamtliche betreut werden. Das können beispielsweise Senioren oder Eltern sein. Sie sind wichtige Ansprechpartner, die ein offenes Ohr für die Anliegen der Kinder haben.“

In den nächsten drei Schuljahren soll modellhaft an bis zu 120 Grund- und Förderschulen ein betreutes Frühstücksangebot eingerichtet werden. Mit dem Angebot können pro Schuljahr etwa 4.800 Schulkinder erreicht werden. Dazu sollen der Verein „brotZeit“ und die Initiative „denkbar schulfrühstück“ des BLLV Schulen, die einen entsprechenden Bedarf haben, bei der Organisation und Umsetzung des Frühstücksangebotes konzeptionell, organisatorisch und personell unterstützen. Beide Vereine bieten bereits seit mehreren Jahren Schulen ihre Unterstützung an. Die staatliche Förderung wird insbesondere die Kosten des Frühstücks und der Betreuung abdecken. Hierfür ist eine Pauschale von 1,50 Euro pro Frühstück vorgesehen. Die Erfahrungen in der Modellphase werden wissenschaftlich evaluiert werden.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 29.04.2014