Gesetzgebung

StMASFI: Internationaler Tag der Arbeit – Arbeitnehmerfreizügigkeit eröffnet Chancen am europäischen Arbeitsmarkt und sichert Fachkräftebedarf

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„Die Arbeitnehmerfreizügigkeit eröffnet den EU-Bürgerinnen und Bürgern und der Wirtschaft weitreichende Chancen. Gerade im Hinblick auf den zunehmenden Fachkräftebedarf setzt die europaweit freie Arbeitskräftemobilität neue wichtige Impulse für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Hiervon profitieren besonders auch unsere bayerischen Unternehmen“, so Bayerns Arbeitsministerin Emilia Müller anlässlich des Internationalen Tags der Arbeit und weiter:

„Einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Mobilität von Arbeitnehmern im Europäischen Wirtschaftsraum leistet das zwischen Arbeitsverwaltungen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden bestehende Kooperationsnetz EURES. Ich halte den geplanten weiteren Ausbau des Netzwerkes für sinnvoll und richtig. Wir brauchen eine europaweit effiziente Arbeitsvermittlung, transparente Rekrutierungsmöglichkeiten und eine noch engere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten. Dadurch wird die vielfach eher abstrakte Arbeitnehmerfreizügigkeit zur konkreten Zukunftschance.“

Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union genießen grundsätzlich uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Dies gilt seit 1. Mai 2011 in Deutschland auch für die EU-8-Mitgliedstaaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn sowie seit 1. Januar 2014 für Bulgarien und Rumänien.

„Diese Freizügigkeit bedeutet aber nicht Wahlfreiheit der besten Sozialleistungen Europas“, so Müller.

„Wir werden auch weiterhin dafür sorgen, dass mit optimalen Rahmenbedingungen für qualifizierte Arbeitskräfte die Attraktivität des Beschäftigungsstandortes Bayern erhalten und gesteigert werden kann. Mit den Gesetzen von Bund und Ländern zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse haben wir schon einen wichtigen Schritt getan, um das Fachwissen, aber auch die interkulturelle Kompetenz ausländischer Arbeitskräfte zu erschließen“, so Müller abschließend.

StMASFI, Pressemitteilung v. 29.04.2014

Redaktioneller Hinweis: Der Freistaat hat die Integration ausländischer Arbeitskräfte in den bayerischen Arbeitsmarkt durch Bayerisches Gesetz zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und zur Anerkennung sozialer Berufe erleichtert. Dieses Mantelgesetz beinhaltete insbesondere das Bayerisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz − BayBQFG sowie das Bayerische Sozial- und Kindheitspädagogengesetz – BaySozKiPädG. Zum Gesetzgebungsverfahren sowie den wesentlichen Regelungsinhalten: hier.