Gesetzgebung

Staatskanzlei: Ministerrat beschließt bayerische Bundesratsinitiative für einen verbesserten Schutz gegen Stalking

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Justizminister Bausback: „Wir müssen dafür sorgen, dass Opfer von Stalking nicht länger durch das Raster der strafrechtlichen Regelungen fallen!“

Der Ministerrat hat heute auf Vorschlag von Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback beschlossen, eine Bundesratsinitiative für einen verbesserten strafrechtlichen Schutz gegen Stalking einzubringen.

Bausback: „Die derzeitige Ausgestaltung des Stalking-Straftatbestandes verfehlt ihr Ziel. Denn die Frage, ob Stalking als solches strafbar ist, hängt im Moment nicht davon ab, welche Beeinträchtigungen das Stalking-Opfer tatsächlich erlebt. Entscheidend ist bislang, wie das Opfer nach außen hin reagiert – also ob der oder die Betroffene zum Beispiel umzieht oder das Handy oder den Arbeitsplatz wechselt, um seinem Peiniger auszuweichen. Dadurch fallen viele Opfer durch das Raster, die trotz großer Ängste und gesundheitlicher Probleme dem Täter nicht weichen wollen oder können. Das müssen wir ändern.“

Bausback erläutert zum Inhalt des Gesetzentwurfs:

„Wir wollen den Tatbestand von einem sogenannten Erfolgs- in ein Eignungsdelikt umwandeln. Entscheidend soll künftig sein, ob das Nachstellen geeignet ist, eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers zu verursachen. Darauf, ob dies bereits geschehen ist, soll es nicht mehr ankommen.“

Der Justizminister weiter: „Die vorgeschlagene Neuregelung würde auch dazu führen, dass Staatsanwaltschaft und Polizei bereits zu einem früheren Zeitpunkt einschreiten können. Denn es muss nicht mehr abgewartet werden, ob das Opfer seine Lebensgestaltung tatsächlich nach außen hin umstellt.“

Das Ziel, die notwendigen Verbesserungen beim Straftatbestand der Nachstellung zu schaffen, wurde bereits – maßgeblich auch durch Bausbacks Einsatz – in den Koalitionsvertrag auf Bundesebene aufgenommen.

Bayerns Justizminister: „Ich bin deshalb sehr zuversichtlich, dass es zeitnah zu einer Gesetzesänderung kommt, die den Opfern die notwendige Hilfe bringt und unseren Strafverfolgungsbehörden endlich die erforderlichen rechtlichen Mittel an die Hand gibt!“

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 06.05.2014

Redaktioneller Hinweis: Der Klick auf ein Schlagwort (siehe unterhalb des Beitrags unter „Tagged With“) liefert Stand und Entwicklung eines Themas in chronologischer Ordnung. Hintergründe zur Änderung des „Stalking“-Paragrafen § 238 StGB liefert insbesondere die Meldung v. 21.08.2013