Bayerns Gesundheitsministerin: Neue EU-Richtlinie gefährdet die Gesundheit der Patientinnen und Patienten / Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml fordert von der Bundesregierung eine klare Regelung für Rezepte aus anderen EU-Mitgliedstaaten.
Huml betonte am Dienstag: „Patientenschutz steht an erster Stelle. Deshalb sind in Deutschland die Fernbehandlung von Patienten und damit auch Online-Rezepte unzulässig. Eine neue EU-Richtlinie macht dies aber jetzt möglich. Die Bundesregierung muss gesetzlich sicherstellen, dass unser bewährtes System erhalten bleibt und nicht durch ärztliche Online-Verschreibungen aus dem EU-Ausland konterkariert wird.“
Deshalb wird Bayern einen entsprechenden Antrag im Bundesrat einbringen. Am kommenden Mittwoch (7. Mai) wird im Gesundheitsausschuss des Bundesrats die Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums zur „Umsetzung der Regelungen der Europäischen Union über die Anerkennung von in anderen Mitgliedstaaten ausgestellten ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten“ (PDF, 529 KB) behandelt werden.
Huml warnte: „Ohne gesetzliche Regelung des Bundes können Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente per Mausklick bei Online-Ärzten im EU-Ausland geordert werden – mit fatalen Auswirkungen für die Menschen, die ohne persönliche ärztliche Beratung mit ihrer Krankheit alleingelassen werden.“
Die Ministerin befürchtet auch, dass mit der Umsetzung der EU-Richtlinie die deutsche Verschreibungspflicht der „Pille danach“ quasi durch die Hintertür fällt.
Huml unterstrich: „Die ,Pille danach‘ ist und bleibt ein Medikament, das in den Hormonhaushalt der Frauen eingreift. Deshalb dringe ich auf die Verschreibungspflicht. Frauen brauchen in dieser Ausnahmesituation persönliche ärztliche Beratung.“
Auch die Verschreibung von anderen Medikamenten, wie zum Beispiel Antibiotika, kann betroffen sein.
Huml betonte: „Ohne persönliche, ärztliche Beratung besteht die Gefahr, dass diese Medikamente nicht richtig eingenommen werden oder die Behandlung zu früh abgebrochen wird. Somit können die Antibiotika nicht richtig wirken. Die Folge kann eine Zunahme der Antibiotikaresistenzen sein. Das dürfen wir nicht riskieren.“
StMGP, Pressemitteilung v. 06.05.2014
Redaktionelle Hinweise
Mit der genannten Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit wird Art. 11 der Richtlinie 2011/24/EU vom 09.03.2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (PDF, 885 KB) umgesetzt. In Artikel 11 dieser Richtlinie wird die Anerkennung von in anderen EU-Mitgliedstaaten ausgestellten Verschreibungen geregelt.
Auf der Website des BMG finden sich die wesentlichen Regelungsinhalte der RL 2011/24/EU (sog. Patientenmobilitätsrichtlinie).