Gesetzgebung

StMJ: Justizminister Bausback spricht auf der Internationalen Konferenz zur Korruptionsbekämpfung in Innsbruck

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Bausback: „Auch ohne Unternehmensstrafrecht kommen wir in Deutschland zu sachgerechten Ergebnissen bei der Korruptionsbekämpfung!“

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback nimmt heute an einer unter anderem vom Europarat und dem Ausschuss der Regionen veranstalteten Internationalen Konferenz zum Thema Korruptionsbekämpfung in Innsbruck teil.

Bausback: „Korruption ist ein weltweit auftretendes, vielfach grenzüberschreitendes Phänomen. Ihre wirksame Bekämpfung erfordert daher ein koordiniertes Vorgehen der Staatengemeinschaft.“

Der Justizminister berichtet im Sinne eines Austauschs über „best practice“ auch über die bayerischen Erfahrungen im Bereich der Korruptionsbekämpfung:

„In Bayern bestehen acht Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschaftsstrafsachen. Dort sind besondere Wirtschaftsstrafabteilungen eingerichtet, bei der Staatsanwaltschaft München I auch eine spezielle Korruptionsabteilung. Dies gewährleistet die spezifische fachliche Qualifikation der staatsanwaltschaftlichen Sachbearbeiter. Bei der Besetzung der Abteilungen und Dienstposten, die sich schwerpunktmäßig mit Korruptionsbekämpfung befassen, werden gezielt Personen ausgewählt, die über Zusatzqualifikationen oder besondere einschlägige Vorkenntnisse verfügen.“

Bausback weiter: „Unser besonderes Augenmerk liegt neben der Sanktionierung des einzelnen Beschuldigten vor allem auf einer effektiven Vermögensabschöpfung: So konnten allein bei der Staatsanwaltschaft München I in den letzten gut sieben Jahren über eine Milliarde Euro im Wege des strafrechtlichen Verfalls oder durch die Verhängung von Bußgeldern erlangt werden. Diese Zahl zeigt eindrucksvoll, dass den Begünstigten die Vorteile der Taten effektiv wieder genommen werden. Und sie zeigt noch etwas: Auch ohne Unternehmensstrafrecht kommen wir in Deutschland zu sachgerechten Ergebnissen!“

StMJ, Pressemitteilung v. 08.05.2014