Gesetzgebung

StMUV: Bayern ist nicht Texas – Klares Votum für Fracking-Verbot – Umweltministerkonferenz 2015 in Bayern

©pixelkorn - stock.adobe.com

Die Umweltministerkonferenz hat in Konstanz (8./9. Mai) ein eindeutiges Bekenntnis gegen das unkonventionelle Fracking in Deutschland abgegeben. Der Bayerische Umweltminister Dr. Marcel Huber begrüßte die Entscheidung:

„Der breite Schulterschluss der Länder ist ein deutliches politisches Signal für den Schutz der Umwelt. Bayern ist für ein Verbot von Fracking: Bayern ist nicht Texas. Jetzt ist ein generelles bundesrechtliches Verbot für eine Gasförderung mit Giftstoffen erforderlich. Wir brauchen schnellstmöglich ein umfassendes Anwendungsverbot. In diesem Punkt ist der Bund gefordert.“

Konkret hat die Umweltministerkonferenz beschlossen, das Fracking zur Aufsuchung und Förderung von Gas aus unkonventionellen Lagerstätten unter Einsatz umwelttoxischer Substanzen zu verbieten. Grundsätzlich soll außerdem eine Umweltverträglichkeitsprüfung für alle Vorhaben zur Gasförderung Pflicht werden. Auch der Umgang mit dem Rückfluss der eingesetzten Substanzen soll mit geregelt werden. Insbesondere das Bergrecht des Bundes soll dazu stärker auf den Umweltschutz und eine Beteiligung der Öffentlichkeit ausgerichtet werden. Transparenz und Beteiligungsrechte der für die Bürger sowie eine stärkere Berücksichtigung umweltrelevanter Standards stehen dabei im Mittelpunkt. Bayern hat sich bereits in der Vergangenheit dafür eingesetzt, dass die Fracking-Technik solange nicht zur Anwendung kommt, bis jegliches Risiko für Mensch und Natur ausgeschlossen ist.

Huber: „Giftige Substanzen dürfen unter keinen Umständen in unser Grundwasser gelangen. Wir dürfen nicht die Lebensgrundlagen nachfolgender Generationen in Gefahr bringen. Der Schutz unseres Trinkwassers hat oberste Priorität.“

Die Umweltministerkonferenz (UMK) ist eine Fachministerkonferenz für Umweltpolitik. Im kommenden Jahr übernimmt der Freistaat den Vorsitz. Deshalb wird die UMK im Frühjahr und Herbst 2015 in Bayern stattfinden.

StMUV, Pressemitteilung v. 09.05.2014