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StMJ: Bayerns Justizminister trifft österreichischen Bundesminister für Justiz

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Brandstetter und Bausback: „Der Informations- und Erfahrungsaustausch ist ein Gewinn für beide Länder!“

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback hat heute den österreichischen Bundesjustizminister Prof. Dr. Wolfgang Brandstetter zu einem persönlichen Austausch über länderübergreifende Themen in Wien besucht.

Bausback zu diesem Anlass:

„Das Miteinander über Ländergrenzen hinweg ist auch im Bereich der Justiz von großer Bedeutung. Sowohl bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität, bei Gesetzesvorhaben auf EU-Ebene als auch bei neuen Entwicklungen wie der Digitalisierung der Justiz profitieren wir von einem vertrauensvollen Austausch. Deswegen freue ich mich besonders, dass ich mich heute hier im wunderschönen Wien in so angenehmer Atmosphäre mit meinem österreichischen Kollegen Dr. Brandstetter konstruktiv austauschen konnte!“

Österreichs Justizminister Prof. Dr. Wolfgang Brandstetter dazu:

„Das Leben unserer Bürger gestaltet sich zunehmend über Ländergrenzen hinweg. Deshalb ist es wichtig, dass wir innerhalb der Europäischen Union eng zusammenarbeiten und so unkomplizierte Lösungen finden, wie etwa im Familienrecht, im Erbrecht oder auch in wirtschaftlichen Fragen. Gerade mit unserem Nachbarn Bayern ist mir deshalb ein intensiver Erfahrungsaustausch wichtig.“

Im Zentrum des Gesprächs stand unter anderem das sowohl in Bayern als auch in Österreich aktuelle Thema des elektronischen Rechtsverkehrs.

Justizminister Bausback: „Das Internet rückt zunehmend in die Rolle einer allgemeinen grenzenlosen Plattform für Wirtschaft, Handel und Privatleben. Die Justiz in Österreich und Bayern hat dies längst als Chance erkannt und ihre Planungen und Maßnahmen darauf ausgerichtet. Kürzere Kommunikationswege und damit auch straffere Gerichtsverfahren sind lohnende Ziele, die damit verfolgt werden. Zu diesem Zweck testen Österreich und Bayern derzeit länderübergreifend ein IT-Programm, das den elektronischen Rechtsverkehr sowie die vorhandenen IT-Programme im Kontext juristischer Fallbearbeitung integriert. Der Informations- und Erfahrungsaustausch auf diesem zukunftsorientierten Gebiet der Justiz ist ein Gewinn für beide Länder.“

StMJ, Pressemitteilung v. 12.05.2014