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StMJ: Präsentation der Gedenktafel zur Erinnerung an die jüdischen Kolleginnen und Kollegen in der bayerischen Justiz, die während der Herrschaft des Nationalsozialismus entrechtet, vertrieben, verfolgt oder ermordet wurden

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Der Amtschef des Bayerischen Justizministeriums Ministerialdirektor Dr. Walter Schön hat heute im Beisein der Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Frau Dr. h.c. Charlotte Knobloch, im Rahmen einer Feierstunde eine Gedenktafel zur Erinnerung an die jüdischen Kolleginnen und Kollegen in der bayerischen Justiz präsentiert, die während der Herrschaft des Nationalsozialismus entrechtet, vertrieben, verfolgt oder ermordet wurden.

Dr. Schön im Münchner Justizpalast bei diesem Anlass: „Wir gedenken heute der Kolleginnen und Kollegen in der bayerischen Justiz, die während der Herrschaft des Nationalsozialismus 1933 bis 1945 als Juden entrechtet, verfolgt, vertrieben und ermordet wurden. Auf der Gedenktafel stehen 210 Namen für 210 Einzelschicksale. Jedes Leben, jedes Schicksal dieser Justizbediensteten und ihrer Angehörigen wäre ohne die Machtergreifung durch die Nationalsozialisten und die Vernichtungsmaschinerie gegen die jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger vollkommen anders verlaufen: normal – erfolgreich – glücklich! Jedenfalls hätte es in ihrer Hand gelegen, ihr Leben selbst zu gestalten.“

Schön weiter: „Es handelt sich um die Namen von 210 Richtern, Staatsanwälten, Notaren, Justizinspektoren, Angestellten und Rechtsreferendaren, die allein aufgrund ihrer jüdischen Abstammung an ihrer weiteren Berufsausübung gehindert wurden. Nicht wenige von ihnen wurden später in Konzentrationslagern grausam ermordet. Andere entgingen diesem Schicksal durch Emigration oder Selbstmord. Mit unserer Gedenktafel wollen wir die Ausgrenzung, Entrechtung, Vertreibung und Vernichtung jüdischer Justizbediensteter und Notare in Bayern sowie ihr persönliches Leid und das ihrer Familien sichtbar machen.“

Die Tafel wird von Mitarbeitern der Mayer’schen Hofkunstanstalt, welche sie auch hergestellt hat, im Bereich der Lichthalle des Münchner Justizpalastes an der östlichen Säule beim Ausgang zum Südvestibül angebracht.

Dr. Schön weiter: „Erinnerungen sind Brücken in die Vergangenheit und Leitplanken für die Zukunft. Um die Zukunft sinnvoll und richtig gestalten zu können, müssen wir uns mit der Vergangenheit auseinandersetzen. Wenn auch das Leben vorwärts gelebt wird – verstehen und entsprechende Lehren daraus ziehen können wir nur in der Rückschau. Die Tafel veranlasst uns aufzumerken, damit nicht in Vergessenheit gerät, was nie wieder passieren darf!“

Ministerialdirektor Dr. Schön erinnert mit Blick auf den sog. Schwabinger Kunstfund daran, dass das furchtbare Unrecht des Naziregimes uns bis heute nicht loslässt und wir verpflichtet sind, hier mit den Möglichkeiten, die ein Rechtsstaat hat, für Abhilfe zu sorgen:

„Ein Teil dieser Werke stand und steht im Verdacht, jüdischen Eigentümern unter dem Druck der Verfolgung gegen einen Spottpreis abgepresst oder schlicht weggenommen oder aus Sammlungen als sogenannte ‚entartete Kunst‘ entfernt worden zu sein.“

Für die Fragen, die sich stellten, wenn sich solche Werke in privater Hand befinden, habe unser Recht keine Instrumente, so Dr. Schön:

„Ich bin deshalb sehr glücklich, dass es uns gelungen ist, mit der Task Force und der Einigung mit Herrn Gurlitt ohne Gesetz eine Lösung auf der Basis der Freiwilligkeit zu finden! Das deutsche Recht muss nach meiner festen Überzeugung aber für den Fall gerüstet sein, dass wieder derartige Schätze aufgefunden werden! Unser Haus hat deshalb einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, der bei Bösgläubigkeit des Besitzers die Verjährung ausschließt. Deutschland muss auch in dieser Geschichte seiner historischen Verantwortung gerecht werden! Das sind wir den Opfern, nicht zuletzt auch denen, derer wir heute hier gedenken, mehr als schuldig!“

StMJ, Pressemitteilung v. 13.05.2014