Gesetzgebung

StMIBV: Herrmann bei Münchner Cyber-Dialog

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Münchner Cyber-Dialog: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann appelliert an Eigenverantwortung bei der Abwehr von Gefahren aus dem Netz – Wir brauchen endlich den Durchbruch bei der Speicherung von Verbindungsdaten in der Telekommunikation

Wirtschaftsunternehmen, etwa in der Energie- und Kommunikationsbranche, sind mehr als je zuvor Opfer von Spionage, Sabotage und kriminellen Machenschaften. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann mahnte deshalb beim Münchner Cyber-Dialog zu mehr Eigenverantwortung:

„In der virtuellen Welt gilt ganz besonders, je sensibler die Nutzer mit ihren Daten umgehen, desto weniger Chancen haben Kriminelle im Netz – hier trägt jedes Unternehmen individuell Verantwortung.“

Konkrete staatliche Hilfe und Tipps im Umgang mit Angriffen aus dem Netz gibt das Cyber-Allianz Zentrum beim Landesamt für Verfassungsschutz.

Herrmann: „Verbrechensbekämpfung auf der Höhe der Zeit ist außerdem nur durch die Speicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten möglich. Dass der Staat etwa bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität gehandicapt ist, finde ich unerträglich.“

2013 gab es bayernweit 24.292 Internetstraftaten, über 10 Prozent mehr als noch im Jahr 2012. Wichtiger Ansprechpartner zur Bekämpfung dieser Delikte für Sicherheitsbehörden aus dem In- und Ausland ist das Bayerische Landeskriminalamt als Cybercrime-Kompetenzzentrum. Außerdem erhält jede bayerische Kriminalpolizeiinspektion speziell geschulte Beamte zur Bekämpfung der Internetkriminalität.

„25 Cyber-Kriminalisten durchkämmen seit Juli 2013 gezielt das Internet. Heuer kommen nochmals 25 Informatikspezialisten dazu“, so der Innenminister.

Das Cyber-Allianz Zentrum beim Landesamt für Verfassungsschutz hilft Unternehmen bei der Prävention und Abwehr gezielter Angriffe aus dem Netz. Bei konkreten Vorfällen berät es über das weitere Vorgehen, in enger Abstimmung mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Herrmann forderte außerdem: „Zu einer effektiven Verbrechensbekämpfung muss aber auch eine Regelung zur Speicherung und zum Abruf von Telekommunikationsverkehrsdaten hinzukommen. Bereits seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im März 2010 haben wir Klarheit über die Anforderungen an eine solche Regelung. Das muss auf Bundesebene nun endlich durch einen Gesetzentwurf nachvollzogen werden. Warum sollten Finanzbehörden und Gerichtsvollzieher zur Aufdeckung von Steuer- und Sozialbetrug Kontodaten abfragen dürfen, nicht aber Sicherheitsbehörden Telekommunikationsverbindungsdaten, also Gesprächszeit und Gesprächsort sowie Telefonnummern. Das kann doch kein vernünftiger Mensch mehr nachvollziehen.“

StMIBV, Pressemitteilung v. 14.05.2014