Gesetzgebung

Staatskanzlei: Grünes Licht im Ministerrat – Gesetzentwurf zur Vorgabe von Mindestabständen von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung wird dem Landtag vorgelegt

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Der Ministerrat gab heute grünes Licht: Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der künftigen bundesgesetzlichen Befugnis, auf Landesebene einen Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Wohnbebauung festzulegen, wird nun zügig dem Landtag zur weiteren Behandlung zugeleitet.

Bayerns Bauminister Joachim Herrmann: „Der Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung soll grundsätzlich das Zehnfache der Gesamthöhe einer Windkraftanlage betragen. Jedoch können die Kommunen Ausnahmen davon durch kommunale Bebauungspläne zulassen.“

Damit komme es zu einem befriedenden Ausgleich der unterschiedlichen Interessen. Einerseits werde damit der Sorge um das Landschaftsbild Rechnung getragen – gerade wegen der erdrückenden Wirkung immer größer werdender Anlagen. Andererseits bleibe die Chance einer wirtschaftlichen Energiewende gewahrt.

„Außerdem wird die kommunale Planungshoheit gestärkt. Denn über die Lage von Windkraftanlagen wird letztlich dort entschieden, wo die Menschen unmittelbar betroffen sind“, betonte Herrmann.

Nach dem Willen des Ministerrates soll das Vertrauen von Investoren besonders geschützt werden bei Anlagen, für die vor dem 04.02.2014 bau- oder immissionsschutzrechtliche Anträge auf Genehmigung vollständig eingereicht wurden.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 27.05.2014

Redaktioneller Hinweis

Die Mindestabstandsregelung wird durch eine Änderung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) umgesetzt. Auf der Website des StMIBV findet sich ein Gesetzentwurf mit Stand 09.04.2014 (PDF, 102 KB). Diese Fassung entspricht dem Stand vor der Verbändeanhörung. Der heute vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf kann demgegenüber Änderungen aufweisen.