Gesetzgebung

StMUV: Gemeinsam für mehr Hochwasserschutz – Bayern und Oberösterreich unterzeichnen grenzüberschreitende Erklärung

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Der grenzüberschreitende Hochwasserschutz hat für Bayern eine besondere Bedeutung. Das betonte der Bayerische Umweltminister Dr. Marcel Huber heute in Linz.

Huber: „Über Landesgrenzen hinweg ist der Schutz vor Hochwasser eine gemeinschaftliche Aufgabe. Die Voraussetzung ist ein intensiver Dialog zwischen Ober- und Unterliegern – und das nicht nur im Katastrophenfall. Die Zusammenarbeit zwischen Bayern und Oberösterreich ist hierfür ein Vorbild und soll in Zukunft noch ausgebaut werden.“

Im Rahmen einer grenzüberschreitenden Hochwasserkonferenz haben Bayern und Oberösterreich eine entsprechende Erklärung unterzeichnet. Sie sieht beispielsweise eine gemeinsame Studie zu Retentionsräumen entlang von Donau, Inn und Salzach vor. Außerdem sollen unter dem Dach des Regensburger Vertrages Expertengruppen eingesetzt werden, die Lösungen für grenzüberscheitende Hochwasserschutzmaßnahmen und Herausforderungen im Hochwasserfall erarbeiten.

Der Regensburger Vertrag wurde 1987 zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich geschlossen. Ziel ist eine enge grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft. Dadurch sollen Gewässerschutz, Gewässergüte und Abflussverhältnisse an den Grenzflüssen Donau, Inn und Salzach verbessert werden.

„Österreich ist einer der wichtigsten Partner beim Hochwasserschutz. Mit der heutigen Vereinbarung sind wir auf einem guten Weg für einen besseren Schutz der Menschen auf beiden Seiten der Landesgrenze“, so Huber.

Bei einer weiteren Hochwasserkonferenz in München wird die Kooperation mit den Bundesländern Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Tirol intensiviert.

StMUV, Pressemitteilung v. 27.05.2014

Redaktioneller Hinweis: Beim sog. „Regensburger Vertrag“ handelt es sich um den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einerseits und der Republik Österreich andererseits über die wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit im Einzugsgebiet der Donau.