Gesetzgebung

AllMBl (06/2014): Richtlinien zur Durchführung des Förderprogramms „Elektromobilität und innovative Antriebstechnologien für mobile Anwendungen“ (BayEMA)

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Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie hat die o.g. Richtlinien bekanntgemacht (Bek. v. 09.05.2014, Az.: VI/7-3665n/3). Zum Zweck der Förderung ist der Bekanntmachung folgendes zu entnehmen:

Zweck der Förderung

Elektromobilität und innovative Antriebstechnologien für mobile Anwendungen werden künftig in zunehmendem Maß zur Minderung der Erdölabhängigkeit, zur Verringerung der Immissionsbelastung, insbesondere in den Städten, und zur Reduzierung der CO2-Belastung beitragen. Es besteht ein herausragendes Interesse des Freistaates Bayern am Ausbau alternativer klimaschonender Antriebskonzepte. Dieser bietet große Chancen zur Sicherung und zum Ausbau der Innovationsführerschaft bayerischer Unternehmen und trägt bei zu langfristigem Wachstum sowie zur Erhaltung und Steigerung von Beschäftigung in Bayern. Nachhaltige Mobilität stellt gemäß der Schwerpunktsetzung der Bundesregierung und der EU eine wesentliche Komponente für eine wachstums- und technologieorientierte Wirtschaft in Bayern dar.

Dieses Förderprogramm soll Forschung und Entwicklung und Innovation im Bereich der Elektromobilität und innovativer Antriebstechnologien für mobile Anwendungen bzw. hierzu notwendiger Teilsysteme und Komponenten unterstützen und hierüber einen Anreiz für die schnellere Verbreitung dieser innovativen Technologien in den Straßenverkehr geben. Mit dieser Maßnahme sollen insbesondere das technische und innovative Potenzial bei Unternehmen im weiten Umfeld der Automobilbranche, vor allem im Mittelstand, für die Lösung der anstehenden Probleme erschlossen und FuEuI-Kapazitäten am Standort Bayern gestärkt werden.

AllMBl (06/2014) v. 28.05.2014, S. 312